Fundbüro und Fundsachen
Im Fundbüro der Gemeinde Reiskirchen, Bürgerbüro, werden alle Fundsachen gesammelt, registriert und nach Möglichkeit dem Eigentümer übergeben.
Haben Sie etwas verloren?
Bitte melden Sie sich bei unseren u. g. Ansprechpartnern. Wir helfen Ihnen gerne.
Haben Sie etwas gefunden?
Wer eine verlorene Sache findet und diese an sich nimmt, sollte diese schnellstmöglich im Fundbüro der Gemeinde Reiskirchen abgeben.
Die Fundsache ist bei Aufnahme der Fundanzeige im Bürgerbüro mitzubringen.
Der Finder kann, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb).
Der Finder kann einen Anspruch auf Finderlohn (nach § 965 ff. BGB) gegenüber dem Eigentümer geltend machen. Der Finderlohn richtet sich nach dem Wert der Sache.