Luftaufnahme von Reiskirchen

Friedhöfe

Die Gemeinde Reiskirchen verfügt über zahlreiche Friedhöfe und Bestattungsmöglichkeiten. Die verfügbaren Arten von Grabstätten und deren Besonderheiten bezüglich Herrichtung und Unterhaltung sind im Folgenden aufgeführt.

Sargreihengrabstätte

  • für Erdbestattung im Sarg, werden der Reihe nach belegt
  • Nutzungsrecht 30 Jahre
  • Wiedererwerb oder Verlängerung des
  • Nutzungsrechts ist nicht möglich
  • bis zu zwei Urnen können beigesetzt werden

Urnenreihengrabstätte

  • für Urnenbestattung, der Reihe nach belegt
  • Nutzungsrecht 25 Jahre
  • dieses kann nicht wiedererworben oder verlängert werden; neue Vergabe nicht möglich

Sargwahlgrabstätte

  • Nutzungsrecht 30 Jahre
  • nur noch zur Zweitbelegung möglich
  • Wahlgrabstätten sind zweistellig
  • Nutzungsrecht verlängert sich bei weiterer Belegung

Urnenwahlgrabstätten

  • Nutzungsrecht 25 Jahre; verlängert sich bei weiteren Belegungen
  • die Anzahl der Urnen, die in einer Grabstätte bestattet werden können, richtet sich nach der Größe der Grabstätte; bis zu 4 Urnen
  • Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr / je Grabstelle der Verlängerung

Urnenwände / Kolumbarien

  • Nutzungsrecht 25 Jahre; verlängert sich bei weiteren Belegungen
  • bis zu 3 Urnen
  • Anlage und Pflege obliegt der Gemeinde
  • Blumenschalen oder andere Gestecke dürfen nur im dafür vorgesehenen Blumenfach abgestellt werden

Feld für anonyme Urnenbeisetzung

  • Beisetzungsstelle wird nicht besonders kenntlich gemacht, d.h. kein Grabkreuz oder Namensschilder
  • Kein Grabschmuck oder Anpflanzungen gestattet
  • Nutzungsrecht 15 Jahre

Anonyme Erdbestattung

  • Nutzungsrecht 25 Jahre
  • Grabfeld ist eine Rasenfläche ohne individuelle Kennzeichnung und ohne Grabschmuck

Urnenrasengrabstätten

  • Nutzungsrecht 25 Jahre
  • Grabfeld ist eine Rasenfläche
  • Kein Grabschmuck oder Anpflanzungen gestattet

Sargrasengrabstätte

  • Nutzungsrecht 25 Jahre
  • Grabfeld ist eine Rasenfläche
  • Kein Grabschmuck oder Anpflanzungen gestattet

Baumgrabstätten

  • Nutzungsrecht 25 Jahre
  • Wiedererwerb/Verlängerung nicht möglich
  • Kein Grabschmuck oder Anpflanzungen gestattet, nur ein Namensschild des Verstorbenen kann angebracht werden

Die Gebühren für die jeweilige Grabstätte richten sich nach der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Reiskirchen:

Allgemeine Hinweise und weitere Informationen finden Sie in der gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Reiskirchen: