Friedhöfe
Die Gemeinde Reiskirchen verfügt über zahlreiche Friedhöfe und Bestattungsmöglichkeiten. Die verfügbaren Arten von Grabstätten und deren Besonderheiten bezüglich Herrichtung und Unterhaltung sind im Folgenden aufgeführt.
Sargreihengrabstätte
- für Erdbestattung im Sarg, werden der Reihe nach belegt
- Nutzungsrecht 30 Jahre
- Wiedererwerb oder Verlängerung des
- Nutzungsrechts ist nicht möglich
- bis zu zwei Urnen können beigesetzt werden
Urnenreihengrabstätte
- für Urnenbestattung, der Reihe nach belegt
- Nutzungsrecht 25 Jahre
- dieses kann nicht wiedererworben oder verlängert werden; neue Vergabe nicht möglich
Sargwahlgrabstätte
- Nutzungsrecht 30 Jahre
- nur noch zur Zweitbelegung möglich
- Wahlgrabstätten sind zweistellig
- Nutzungsrecht verlängert sich bei weiterer Belegung
Urnenwahlgrabstätten
- Nutzungsrecht 25 Jahre; verlängert sich bei weiteren Belegungen
- die Anzahl der Urnen, die in einer Grabstätte bestattet werden können, richtet sich nach der Größe der Grabstätte; bis zu 4 Urnen
- Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr / je Grabstelle der Verlängerung
Urnenwände / Kolumbarien
- Nutzungsrecht 25 Jahre; verlängert sich bei weiteren Belegungen
- bis zu 3 Urnen
- Anlage und Pflege obliegt der Gemeinde
- Blumenschalen oder andere Gestecke dürfen nur im dafür vorgesehenen Blumenfach abgestellt werden
Feld für anonyme Urnenbeisetzung
- Beisetzungsstelle wird nicht besonders kenntlich gemacht, d.h. kein Grabkreuz oder Namensschilder
- Kein Grabschmuck oder Anpflanzungen gestattet
- Nutzungsrecht 15 Jahre
Anonyme Erdbestattung
- Nutzungsrecht 25 Jahre
- Grabfeld ist eine Rasenfläche ohne individuelle Kennzeichnung und ohne Grabschmuck
Urnenrasengrabstätten
- Nutzungsrecht 25 Jahre
- Grabfeld ist eine Rasenfläche
- Kein Grabschmuck oder Anpflanzungen gestattet
Sargrasengrabstätte
- Nutzungsrecht 25 Jahre
- Grabfeld ist eine Rasenfläche
- Kein Grabschmuck oder Anpflanzungen gestattet
Baumgrabstätten
- Nutzungsrecht 25 Jahre
- Wiedererwerb/Verlängerung nicht möglich
- Kein Grabschmuck oder Anpflanzungen gestattet, nur ein Namensschild des Verstorbenen kann angebracht werden
Die Gebühren für die jeweilige Grabstätte richten sich nach der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Reiskirchen:
Allgemeine Hinweise und weitere Informationen finden Sie in der gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Reiskirchen: