Luftaufnahme von Reiskirchen

Gemeindearchiv

Gemeindearchiv Reiskirchen

Das Gemeindearchiv bewahrt und sammelt Unterlagen zur Überlieferung von Verwaltungsabläufen und zur Dokumentation der Ortsgeschichten von Reiskirchen und den Ortsteilen. Genau genommen hat es die Aufgabe, alle Akten, die nicht mehr im Dienstgebrauch der Gemeindeverwaltung sind, zu übernehmen, auf Dauer aufzubewahren, zu sichern, zu erschließen und allgemein nutzbar zu machen.

Das Gemeindearchiv ist auf zwei Standorte verteilt:

Der Hauptstandort befindet sich seit 2025 in der Bänninger Straße 3, direkt neben dem Rewe-Markt in Reiskirchen. Hier befinden sich die historischen und neuzeitlichen Unterlagen aus dem Ortsteil Reiskirchen.

Der Bestand setzt zeitlich am Ende des 17. Jahrhunderts ein und dokumentiert die Verwaltungs-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte über mehrere Jahrhunderte hinweg. Enthalten sind insbesondere amtliche Schriftstücke, Protokolle, Rechnungsbücher, Karten, Akten der Gemeindeverwaltung sowie weitere Dokumente zur lokalen Entwicklung. Darüber hinaus beinhaltet der Bestand jene Unterlagen, die nach der kommunalen Gebietsreform in Hessen infolge der Eingemeindungen der ehemals selbstständigen Ortsteile in der Gemeindeverwaltung Reiskirchen entstanden sind.

Außerdem befinden sich in dem Hauptstandort Unterlagen, die noch einer sogenannten Schutzfrist unterliegen – das heißt Unterlagen, die erst aus dem Dienstgebrauch von den Mitarbeitenden der Gemeinde Reiskirchen an das Archiv übergeben wurden.

Ein weiterer Standort befindet sich in Burkhardsfelden. Hier werden vor allem alte Rechnungs- und Urkundenbände sowie Verwaltungsschriftgut, das für einzelne Ortsteile bis ins 17. Jahrhundert zurückreicht, aufbewahrt.

Die Arbeit des Gemeindearchivs leistet einen wesentlichen Beitrag zur Bewahrung und Wertschätzung des kulturellen Erbes der Gemeinde. Durch die Sicherung, Pflege und Bereitstellung historischer Quellen trägt das Archiv dazu bei, die Geschichte Reiskirchens und seiner Ortsteile für kommende Generationen lebendig zu halten.

Archivanfragen und Nutzung

Die Archivalien der Gemeinde Reiskirchen sind – sofern die Schutzfristen es zulassen – für die Öffentlichkeit zugänglich und einsehbar. Der Umgang und die Benutzung des Archivguts wird von der Archivsatzung der Gemeinde Reiskirchen (PDF unter Allgemein) und dem Hessischen Archivgesetz geregelt.

Wenn Sie Archivalien einsehen möchten oder Kopien von Unterlagen benötigen, können Sie gerne einen digitalen Nutzungsantrag ausfüllen und mit der Archivbetreuerin einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren.

Für die Reproduktion von Archivalien werden Gebühren nach der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Reiskirchen erhoben.

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