Luftaufnahme von Reiskirchen

Hohe Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens – Nutzfeuer und Grillen in Waldnähe untersagt

Das Hessische Forstministerium hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr seit dem 03. August 2026 die erste von zwei Alarmstufen (Alarmstufe A) für weite Teile Hessens ausgerufen. Trotz vereinzelter Niederschläge hat sich die Lage nicht entspannt. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes bleibt die Waldbrandgefahr aufgrund der trockenen Witterung und sommerlichen Temperaturen weiterhin hoch. Mit der Ausrufung der Alarmstufe A verstärkt die Forstverwaltung die Überwachung besonders gefährdeter Waldgebiete und erhöht ihre Einsatzbereitschaft. Die Bevölkerung wird eindringlich gebeten, sich umsichtig zu verhalten.

Hinweise zum Verhalten im Wald:

  • Nutzfeuer sind aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahr bis auf Weiteres untersagt. Auch die Nutzung von Grill- und Feuerstellen im oder am Wald ist untersagt. Dies gilt auch für die gemeindlichen Grillhütten und öffentlichen Grillplätze.
  • Im Wald sowie auf trockenen Wiesen- und Grasflächen gilt ein striktes Rauchverbot. Zudem dürfen keinesfalls brennende Zigaretten aus Fahrzeugen geworfen werden, da bereits kleinste Glutreste Brände entlang von Straßen und Waldrändern auslösen können.
  • Werfen Sie in Wald und Flur keine Flaschen weg. Glasscherben oder Flaschensplitter können wie ein Brennglas wirken und ein Feuer auslösen.
  • Fahrzeuge sind nur auf gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen und sollten nicht über trockenem Bewuchs geparkt werden.
  • Waldwege und Zufahrten sind für die Einsatzkräfte freizuhalten.

Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112 verständigen.