Luftaufnahme von Reiskirchen

Wasserentnahme aus Seen, Flüssen und Bächen im Landkreis Gießen untersagt

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit untersagt der Landkreis Gießen ab Samstag, den 18. Juli 2026 die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern, wie Bächen, Flüssen oder Seen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde vom Fachdienst Wasser- und Bodenschutz erlassen und gilt bis auf Weiteres. Ziel der Einschränkung ist es, den Naturhaushalt zu schützen und eine zusätzliche Verringerung der ohnehin schon niedrigen Wasserstände zu verhindern.

„Unerlaubte Wasserentnahmen aus Gewässern, zum Beispiel zum Bewässern von Rasenflächen, belasten das Ökosystem zusätzlich zur Trockenheit“, erklärt Umweltdezernent Christian Zuckermann. „Vor allem kleine Gewässer drohen komplett auszutrocknen.“

Wird trotz des Verbots Wasser aus oberirdischen Gewässern entnommen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Einzig erlaubt sind Benutzungen im Rahmen einer bestehenden wasserrechtlichen Zulassung.

Die vollständige Allgemeinverfügung können Sie hier einsehen: