Luftaufnahme von Reiskirchen

Freibad Ettingshausen startet am 03. Juni in die neue Saison

Endlich ist es so weit: Das Freibad Ettingshausen öffnet am Mittwoch, den 03. Juni 2026 um 14:00 Uhr die Türen für die neue Saison.

Während der Badesaison ist das Schwimmbad

  • montags-freitags von 14.00 – 20.00 Uhr
  • samstags, an Sonn- und
  • Feiertagen von 10.00 – 20.00 Uhr und

In den Sommerferien

  • montags – sonntags von 10.00 – 20.00 Uhr

geöffnet. Bei schlechten Wetterverhältnissen kann die Öffnungszeit verkürzt werden bzw. das Schwimmbad ganztägig geschlossen bleiben. Bitte beachten Sie hierzu die zeitnahen Veröffentlichungen bzw. den Aushang am Schwimmbad.

In den vergangenen Wochen haben der Freibadbetreiber sowie die Verantwortlichen der Gemeinde Reiskirchen die gesamte Anlage intensiv vorbereitet, damit Besucherinnen und Besucher bestens in die bevorstehenden Sommertage starten können. Leider musste die ursprünglich geplante Öffnung etwas verschoben werden, da sich die Lieferzeit notwendiger Ersatzteile verzögert hatte.

Besonders erfreulich ist, dass das Freibadteam in dieser Saison durch einen neuen Kioskpächter verstärkt wird: Herr Martin Illek wird künftig den Kioskbetrieb übernehmen und zusätzlich die Gemeinde Reiskirchen beim Verkauf der Eintrittskarten unterstützen.

Alle Beteiligten freuen sich auf die bevorstehende Saison und hoffen nun, dass uns ein sonniger und warmer Sommer erwartet.

Preise:

(Kinder unter 3 Jahren haben freien Eintritt)

Einzelkarten:

  • Kinder 3-15 Jahre 1,50 €
  • Erwachsene 4,00 €

10er Karten:

  • Kinder 3-15 Jahre 12,00 €
  • Erwachsene 30,00 €

Dauerkarten:

  • Kinder 3-15 Jahre 22,50 €
  • Erwachsene 60,00 €

Familienkarten:

  • 98,00 €

Als Familie gelten auch Ehepaare. Durch die Familienkarte erfasst sind Kinder bis 16 Jahre und älter, wenn sie Schüler oder Studenten sind oder eine Schwerbehinderung haben. Die Voraussetzung ist die Vorlage eines entsprechenden Ausweises.

Der Verkauf der Familienkarten wird weiterhin ausschließlich über das Bürgerbüro erfolgen, um dem in der Vergangenheit aufgetretenen Missbrauch entgegenzuwirken.

Für Schüler (ab 16 Jahren), Studenten, Personen mit einer Schwerbehinderung sowie Inhaber der Jugendleitercard oder Ehrenamtscard beträgt der Eintrittspreis 50% des regulären Eintrittspreises für Erwachsene. Die Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines entsprechenden Ausweises.