Amtliche Bekanntmachung zur Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung, hier: Nachrücken von Ersatzpersonen
Der bei den Kommunalwahlen, Kreis-Ausländerbeiratswahl und Ausländerbeiratswahl in den Ortsbeirat Burkhardsfelden der Gemeinde Reiskirchen gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 6 – Freie Wähler Reiskirchen, FW
lfd. Nr. 4, Herr Bernd Debus hat mit Schreiben vom 07.05.2026 auf sein Mandat verzichtet zum 07.05.2026.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Burkhardsfelden der Gemeinde Reiskirchen nachrückt:
Nr. 6 – Freie Wähler Reiskirchen, FW
lfd. Nr. 6, Herr Daniel Krause, Reiskirchen, 226 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Kathrin Berger, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Reiskirchen, 11.05.2026
Die Wahlleiterin der Gemeinde Reiskirchen
Schulstraße 17
35447 Reiskirchen
Der bei den Kommunalwahlen, Kreis-Ausländerbeiratswahl und Ausländerbeiratswahl in die Gemeindevertretung der Gemeinde Reiskirchen gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 6 – Freie Wähler Reiskirchen, FW
lfd. Nr. 11, Herr Bernd Debus hat mit Schreiben vom 07.05.2026 sein Mandat niedergelegt zum 07.05.2026.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Reiskirchen nachrückt:
Nr. 6 – Freie Wähler Reiskirchen, FW
lfd. Nr. 10, Frau Alisa Johannesson-Mohr, Reiskirchen, 1628 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Kathrin Berger, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Reiskirchen, 11.05.2026
Die Wahlleiterin der Gemeinde Reiskirchen
Schulstraße 17
35447 Reiskirchen