Luftaufnahme von Reiskirchen

Ab sofort Nachtfahrverbot für Mähroboter im Landkreis Gießen

Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Gießen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, dass Mähroboter künftig zum Schutz von Igeln und anderen Wildtieren nachts nicht mehr mähen dürfen. Die Verfügung gilt seit Anfang Mai für alle Städte und Gemeinden des Landkreises Gießen. Der Landkreis Gießen ist der erste Landkreis in Hessen, der ein „Nachtfahrverbot“ für Mähroboter aus Naturschutzgründen erlässt. Doch andere Kreise und Städte in Deutschland haben bereits ähnliche Vorkehrungen getroffen.

Der Landkreis Gießen teilt unter sofortiger Vollziehung mit: „Wer einen Mähroboter im Garten oder auf anderen Rasenflächen einsetzt, muss diesen nun so programmieren, dass er nachts sowie in der Dämmerung – 30 Minuten vor Sonnenuntergang und 30 Minuten nach Sonnenaufgang – nicht fährt. Denn die rotierenden Klingen können dämmerungsaktive Wildtiere, die im Garten auf Nahrungssuche sind, verletzen oder töten.“ Sollten der Unteren Naturschutzbehörde Verstöße gemeldet werden, wird zunächst mit Grundstückseigentümern Kontakt aufgenommen. Im äußersten Fall kann ein Verstoß jedoch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge haben.

Die vollständige Verfügung kann hier eingesehen werden: