Zahlungsaufforderung der Gemeindekasse Reiskirchen
Die Gemeindekasse Reiskirchen macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar 2026 folgende Steuern und Abgaben fällig werden:
1. Quartal Grundbesitzabgaben:
Gemeinde Reiskirchen: Gemeindewerke Reiskirchen
- Grundsteuer A und B – Vorauszahlung Wasser
- Vorauszahlung Schmutzwasser
- Vorauszahlung Niederschlagswasser
1. Quartal Gewerbesteuer
Folgende Steuerbescheide sind zu beachten:
- Grundsteuer A vom 15.01.2026
- Grundsteuer B vom 15.01.2026
- Wasser, Schmutz- und Niederschlagswasser vom 23.01.2026
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass evtl. ergangene Änderungsbescheide den Ratenbetrag des ursprünglichen Steuerbescheides verändert haben können. Somit ist für Ihre Ratenzahlungen immer der zuletzt ergangene Steuerbescheid maßgebend.
Wenn auf dem Bescheid eine Bankverbindung/Mandatsnummer vermerkt ist, brauchen Sie nichts zu unternehmen, die Beträge werden automatisch Ihrem Konto belastet oder gutgeschrieben; dies gilt ebenso für die Gutschriften bzw. Nachzahlungen der Wasser-/Abwasser-/Schmutzwasser-Abrechnung 2025.
Die Guthaben aus der Abrechnung 2025 werden mit dem Abschlag des 1. Quartals 2026 verrechnet. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie dies bitte der Gemeindekasse umgehend mit.
Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren
Erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Sie ersparen sich:
- Wege zur Post oder Bank
- das Ausfüllen von Überweisungsträgern
- zusätzliche Bankspesen, z.B. für Dauerauftrag
Sie gehen sicher, dass:
- kein Zahlungstermin versäumt wird, besonders bei Reisen, Urlaub, Krankheit usw.
- Mahngebühren und Säumniszuschläge nicht anfallen können.
Sie können die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, eine kurze Mitteilung genügt.
Sollten Sie die Bezahlung Ihrer Steuern und Abgaben dennoch durch eine Bank- oder Postbanküberweisung vornehmen, benötigen wir zur ordnungsgemäßen Verbuchung Ihrer Zahlung unbedingt das vollständige Buchungszeichen; Sie finden dies auf Ihrem Bescheid unterhalb des Informationsblocks auf der rechten Seite.
Bitte zahlen Sie die im Steuerbescheid angegebenen Beträge so rechtzeitig, dass sie spätestens am Fälligkeitstag bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Bitte beachten Sie auch die verschiedenen Bankverbindungen der Gemeinde Reiskirchen und der Gemeindewerke Reiskirchen. Diese finden Sie im unteren Bereich des jeweiligen Bescheides.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindekasse Reiskirchen
Ramona Glatthaar
Fachdienstleiterin Gemeindekasse