Ampelphasen
Folgende Ampelphasen kann die Wasserampel der Gemeinde Reiskirchen anzeigen. Bitte beachten Sie die Erläuterung zu den jeweiligen Ampelphasen und handeln Sie entsprechend.
Grün
Der aktuelle Trinkwasserverbrauch der Gemeinde Reiskirchen liegt nicht auffällig über dem Durchschnittsverbrauch. Die Entnahme aus dem Trinkwassernetz kann ohne Einschränkung erfolgen, jedoch bitten wir, auf ein mögliches Umschalten der Ampelphase zu achten. Alle Verbraucher sind aufgefordert, besonders in den warmen und trockenen Monaten auf eine angemessene Wasserentnahme zu achten. Es erfolgt generell keine Ausgabe von Standrohren für das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern.
Gelb
Der aktuelle Trinkwasserverbrauch der Gemeinde Reiskirchen liegt wesentlich über dem Durchschnittsverbrauch. Die Wasservorkommen sind stark rückläufig. Alle Verbraucher werden zu einem sparsamen Umgang mit Wasser aufgefordert. Hierzu gibt es folgendes zu beachten:
- Das Trinkwasser sparsam und nur dort verwenden, wo es notwendig ist.
- Die Gartenbewässerung auf maximal zwei Bewässerungsvorgänge pro Woche einschränken.
- Auf die Bewässerung von Rasenflächen sollte verzichtet werden.
- Die Verwendung von Trinkwasser zum Waschen von Fahrzeugen, zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen oder ähnlichen Anwendungen sollte unterlassen werden.
- Das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern sollte unterlassen werden.
- Falls Sie während dieser Trinkwasserphase dringend größere Mengen Trinkwasser entnehmen müssen, z.B. bei Bautätigkeiten aus Standrohren, bitten wir Sie, dies vorab mit uns abzustimmen.
Rot
Der Trinkwasserverbrauch der Gemeinde Reiskirchen liegt erheblich über dem Durchschnittsverbrauch und erreicht Höchstwerte! Zur weiteren Sicherstellung der Trinkwasserversorgung sowie der Bereithaltung von Löschwasserreserven sowie zur Vermeidung eines Trinkwassernotstandes wird dringend zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs aufgerufen! Alle Verbraucher sind aufgefordert, außerordentlich sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen!
Wir appellieren daher dringend an Sie, folgendes zu beachten:
- Das Trinkwasser sparsam und nur dort verwenden, wo es notwendig ist.
- Die Verwendung von Trinkwasser zum Waschen von Fahrzeugen, zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen oder ähnlichen Anwendungen zu unterlassen!
- Das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern zu unterlassen!
- Die Garten-/Rasenbewässerung zu unterlassen! (Die Bewässerung von Nutz- und Balkonpflanzen ist hiervon ausgenommen)
- Nur noch Neuanpflanzungen moderat zu bewässern!
- Die Entnahme von Trinkwasser über Standrohre zu unterlassen!
Trinkwasserknappheit / Trinkwassernotstand
Die Versorgung mit Trinkwasser ist gefährdet! Sind die Trinkwasserspitzenverbräuche sehr hoch und die zur Verfügung stehende Trinkwassermenge ausgeschöpft, kann der notwendige Versorgungsdruck nicht mehr aufrecht gehalten werden. Je nach Ausmaß bestehen dann Trinkwasserknappheit oder Trinkwassernotstand. Beides wird durch den Gemeindevorstand der Gemeinde Reiskirchen gemäß der „Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Wasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung im Gemeindegebiet Reiskirchen festgestellt.
Während der Trinkwasserknappheit ist folgendes verboten:
- private Wege und Rasen- und Grünflächen über 200 m², außer aus Zisternen oder privatem Brunnen, mit Wasser aus öffentlichen Trinkwasserleitungen zu bewässern
- private Schwimmbecken mit einem Volumen von über 25 m³ und private Zisternen mit Wasser aus öffentlichen Trinkwasserleitungen zu befüllen
Während des Trinkwassernotstandes ist es verboten, Wasser aus öffentlichen Trinkwasserleitungen zu verschwenden oder aufzuspeichern! Außerdem ist es verboten Wasser aus öffentlichen Trinkwasserleitungen für folgende Zwecke zu verwenden:
- zum Beregnen, Berieseln, Bewässern und Begießen von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, Gärten und Kleingärten;
- zum Beregnen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Rasen- und Grünflächen, Parkanlagen, Spiel- und Sportplätzen, Terrassen, Dächern, Wänden, Anlagen und Bauwerken;
- zum Betreiben von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken, privaten Schwimmbecken und ähnlichen Einrichtungen;
- zum Kühlen oder Reinigen von Anlagen und Gegenständen am fließenden Wasserstrahl oder durch Berieseln sowie zum Betrieb von Klimaanlagen;
- zum privaten oder gewerblichen Waschen und Abspritzen von Fahrzeugen aller Art, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.