Luftaufnahme von Reiskirchen

Erneuerung der Wasserhaus­anschlussleitungen

Achtung!

Nachdem mit einer Übergangsfrist von 20 Jahren 1990 die DIN VDE 0190 ungültig wurde, ist die Erdung der Gebäudeinstallation über das Wasserleitungsnetz nicht mehr statthaft und durch den Einsatz von Kunststoffrohren auch nicht wirksam.

Sie sollten auf jeden Fall Ihre Elektroinstallation hinsichtlich Potenzialausgleich und Erdung von einem zugelassenen Elektro-Fachbetrieb aufgrund der derzeit gültigen Vorschriften prüfen lassen. Gemäß den geltenden Vorschriften ist der Gebäudeeigentümer Betreiber der elektrischen Anlage und somit für deren ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich.