Behebung der Mängel an Trinkwasserhausinstallation
Grundlage für die Mängelbehebung an Ihrer Trinkwasserhausinstallation ist die DIN 1988.
Gemäß § 5 Absatz 4 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Reiskirchen (WVS) ist die Gemeinde berechtigt, die Wasserverbrauchsanlagen zu prüfen und zugleich verpflichtet, den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen.
Alle notwendigen Arbeiten zur Beseitigung von Mängeln im Bereich der Anschlussleitung (siehe § 2 Begriffsbestimmung „Anschlussleitung“ der WVS) werden gemäß § 3 Absatz 4 WVS von den Gemeindewerken Reiskirchen bzw. von ihr beauftragten Firmen durchgeführt.
Wir weisen darauf hin, dass derzeit im Auftrag der Gemeindewerke Reiskirchen die Firma Fritz aus Reiskirchen-Ettingshausen die im Zuge des Wasserzählerwechsels festgestellten Mängel an der Wasserhausinstallation beheben wird. Die jeweiligen Personen können sich ausweisen!
Wir bitten Sie, den Mitarbeitern der Firma Fritz, Zutritt zu den Wasserverbrauchseinrichtungen zu gewähren (siehe § 33 WVS), um die notwendige Mängelbehebung durchzuführen.