Vergnügungssteuer
Sexuelle Vergnügungen / Kurzinformation
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Vergnügungssteuer wird nach den Vorschriften der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Reiskirchen erhoben.
Beschreibung
Der Steuerpflicht unterliegen
- Striptease-Vorführungen, Peepshows und Tabledances sowie Darbietungen ähnlicher Art
- Porno-und Sexdarbietungen jeglicher Art einschließlich des Vorführens von Filmen und anderen Bilddarbietungen in Nachtlokalen, Bars, Kinos, Filmkabinen, Sexläden sowie in ähnlichen Betrieben oder vergleichbaren Einrichtungen
- Die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Bordellen, Sauna-, FKK-und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen
Steuerschuldner ist
- der Betreiber bzw. Veranstalter
Das Erfüllen eines steuerlichen Tatbestandes ist mit dem bereitgestellten Formular unverzüglich dem Gemeindevorstand mitzuteilen.