Luftaufnahme von Reiskirchen

Steuern & Gebühren

Hebesätze

  • Grundsteuer A 350 %
  • Grundsteuer B 480 %
  • Gewerbesteuer 425 %

Hundesteuer

Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einem Haushalt aufgenommen wird, spätestens jedoch mit dem 1. des Monats, in dem er drei Monate alt wird.

  • 1. Hund 60 €
  • 2. Hund 96 €
  • jeder weitere Hund 144 €
  • gefährlicher Hund* 420 €

Für jeden angemeldeten Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei Abmeldung des Hundes an den Fachbereich Finanzen der Gemeinde Reiskirchen zurückzugeben ist. Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat die von ihr oder ihm gehaltenen Hunde mit einer gültigen und sichtbaren Hundesteuermarke zu versehen.

*siehe § 5 Abs. 3 u. 4 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Reiskirchen

Wasserversorgung

  • Wassergebühren 1,81 € / m³
  • Kanalgebühren 2,36 € / m³
  • Versiegelte Fläche 0,72 € / m²

Weitere Informationen

Weitere Informationen und Anträge finden Sie im


Zahlungstermine

Zahlungstermine für Steuern und Abgaben

Steuern und Abgaben werden vierteljährlich zu folgenden Jahresterminen fällig:

  • Rate: 15. Februar
  • Rate: 15. Mai
  • Rate: 15. August
  • Rate: 15. November

Zu den o. g. Terminen werden fällig: Grundsteuer (A und B), Gewerbesteuer, Wasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser.

Kleinbeträge werden wie folgt fällig:

  • am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt
  • am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt.

Des Weiteren werden jeweils fällig:

  • zum 01. Juli der Jahresbetrag Grundsteuer (A und B), Gewerbesteuer, Wasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser (Auf Antrag, der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden)
  • zum 01. Juli der Jahresbetrag Hundesteuer
  • zum 15. November die Pachtzahlungen

Kindergartengebühren, Mittagessen sind monatlich fällig:

  • zum 15. jeden Monats

Die Veranlagung der Müllabfuhrgebühren erfolgt seit Mai 2005 zentral beim Landkreis Gießen (Abfallwirtschaft). Informationen zur Müllabfuhr, den Müllgebühren oder zur Tonnenbestellung erhalten sie unter der Rubrik „Ihre Stadt/Abfallkalender“ oder telefonisch unter der Nummer 0641/9232-116.

Fällig sind die auf dem jeweiligen Jahresbescheid ausgewiesenen Beträge bzw. Raten. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass evtl. ergangene Änderungsbescheide den Ratenbetrag des ursprünglichen Bescheides verändert haben können. Für alle Ratenzahlungen ist immer der zuletzt erlassene Steuerbescheid maßgebend.

Bitte achten Sie auch auf die Fälligkeitstermine der Grundsteuer für weitere Grundstücke. Hier behalten die alten Steuerbescheide bis zur Zustellung eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit.

Die Gemeindekasse bittet um eine pünktliche Zahlung der jeweils fälligen Steuern und Abgaben zu den vorgenannten Terminen. Rückständige Beträge werden eine Woche nach dem Fälligkeitstag kostenpflichtig im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens eingezogen.

Nutzen Sie das Lastschrifteinzugsverfahren (Formulare siehe unten):

Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat.

Sie ersparen sich:

  • die Wege zur Bank oder Post,
  • das Ausfüllen von Überweisungsträgern und Schecks
  • und zusätzliche Bankspesen, z. B. für einen Dauerauftrag.

Zusätzlich haben Sie die Sicherheit, dass kein Zahlungstermin versäumt wird und Mahngebühren und Säumniszuschläge nicht anfallen können.

Sollten Sie weiterhin ihre Zahlungen mittels Bank- oder Postüberweisung vornehmen, so vermerken Sie bitte jeweils Ihr Buchungszeichen auf der Überweisung.

Ihre Gemeindekasse Reiskirchen