Luftaufnahme von Reiskirchen

Plakatierung

Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von Plakaten in der Gemeinde Reiskirchen

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind öffentliche Straßen (dazu gehören auch Gehwege) gewidmet und somit dem „Gemeingebrauch“ unterworfen bzw. dürfen von Allen im gleichen Maße genutzt werden.

Eine Plakatierung bricht diesen Gemeingebrauch. Die Straße bzw. der Gehweg wird durch die Plakatierung „überansprucht“. Ein Ungleichgewicht in der Nutzung ist gegeben, das nur durch eine Sondernutzungserlaubnis ausgeglichen werden kann.

Die Sondernutzungserlaubnis für das Anbringen von Plakaten wird in der Gemeinde Reiskirchen in der Regel für eine Dauer von 14 Tage ausgestellt und berechtigt den Antragsteller zur Anbringung von 19 Plakaten, die im gesamten Gemeindegebiet – vorzugsweise an Straßenlampenmasten – angebracht/aufgestellt werden dürfen.

Die Beantragung sollte spätestens zwei Wochen vor dem Beginn des beabsichtigten Plakatierungszeitraum erfolgen. Die Kosten für die Sondernutzungserlaubnis belaufen sich gemäß Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Reiskirchen, auf 20,00 €

Weitere Informationen, können der Sondernutzungserlaubnis entnommen werden, die mit folgenden Unterlagen beantragt werden kann.