Die Gemeindekasse Reiskirchen macht darauf aufmerksam, dass

am 15. Februar 2023

folgende Steuern und Abgaben fällig werden:

1. Quartal   Grundbesitzabgaben   
 

 Gemeinde Reiskirchen 

- Grundsteuer A und B

 

 

 Gemeindewerke Reiskirchen

 - Vorauszahlung Wasser

 - Vorauszahlung Schmutzwasser

 - Vorauszahlung Niederschlagswasser

1. Quartal  Gewerbesteuer  

Folgende Steuerbescheide sind zu beachten:

Grundsteuer A                                                                     vom 03.01.2022

Grundsteuer B                                                                     vom 12.01.2016

Wasser, Schmutz- und Niederschlagswasser                      vom 27.01.2023

Grundsteuer B ändert sich 2023 nicht!

Die Grundsteuer B ändert sich nicht, die Steuerbescheide aus 2016 vom 12.01.2016 gelten weiterhin. Es werden keine separaten Steuerbescheide verschickt.

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass evtl. ergangene Änderungsbescheide den Ratenbetrag des ursprünglichen Steuerbescheides verändert haben können. Somit ist
für Ihre Ratenzahlungen immer der zuletzt ergangene Steuerbescheid maßgebend.

Wenn auf dem Bescheid eine Bankverbindung/Mandatsnummer vermerkt ist, brauchen Sie nichts zu unternehmen, die Beträge werden automatisch Ihrem Konto
belastet oder gutgeschrieben; dies gilt ebenso für die Gutschriften bzw. Nachzahlungen der Wasser-/Schmutzwasser-/Niederschlagswasser-Abrechnung 2022.
 
Die Guthaben aus der Abrechnung 2022 werden mit dem Abschlag des 1. Quartals 2023 verrechnet. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie dies bitte der Gemeindekasse mit.
  
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre Gemeindekasse Reiskirchen
Ramona Glatthaar
 
Fachdienstleiterin Gemeindekasse


Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bankverbindungen der Gemeinde Reiskirchen und der Gemeindewerke Reiskirchen!

 

Bankverbindungen der Gemeinde Reiskirchen:

Sparkasse Grünberg:          DE37 5135 1526 0000 0006 04

Volksbank Mittelhessen:      DE89 5139 0000 0091 2647 06

Sparkasse Gießen:              DE36 5135 0025 0257 0000 11

Postbank FFM:                    DE08 5001 0060 0033 8896 06

 

Bankverbindungen der Gemeindewerke Reiskirchen:

Sparkasse Grünberg:          DE50 5135 1526 0000 0190 91

Volksbank Mittelhessen:      DE81 5139 0000 0018 8331 07

 

Für Bürgerinnen und Bürger, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, ändert sich nichts!

 

Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren

Erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Sie ersparen sich

  • Wege zur Post oder Bank
  • das Ausfüllen von Überweisungsträgern oder Schecks
  • zusätzliche Bankspesen, z.B. für Dauerauftrag

Sie gehen sicher, dass

  • kein Zahlungstermin versäumt wird, besonders bei Reisen, Urlaub, Krankheit usw.
  • Mahngebühren und Säumniszuschläge nicht anfallen können.

Sie können die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, eine kurze Mitteilung genügt.

Sollten Sie die Bezahlung Ihrer Steuern und Abgaben dennoch durch eine Bank- oder Postbanküberweisung vornehmen, benötigen wir zur ordnungsgemäßen Verbuchung Ihrer Zahlung unbedingt die vollständige Adress- und Objektnummer (bitte jeweils sechsstellig, auch eventuelle Nullen am Anfang mit angeben).

Bitte zahlen Sie die im Steuerbescheid angegebenen Beträge so rechtzeitig, dass sie spätestens am Fälligkeitstag bei der Gemeindekasse eingegangen sind.Bitte beachten Sie auch die verschiedenen Bankverbindungen der Gemeinde Reiskirchen und der Gemeindewerke Reiskirchen. Diese finden Sie im unteren Bereich des jeweiligen Bescheides.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindekasse Reiskirchen

Ramona Glatthaar

Fachdienstleiterin Gemeindekasse

 

Zahlungstermine für Steuern und Abgaben

Steuern und Abgaben werden vierteljährlich zu folgenden Jahresterminen fällig:

  1. Rate: 15. Februar
  2. Rate: 15. Mai
  3. Rate: 15. August
  4. Rate: 15. November

Zu den o. g. Terminen werden fällig: Grundsteuer (A und B), Gewerbesteuer, Wasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser.

Kleinbeträge werden wie folgt fällig:

am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt
am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt.

Des Weiteren werden jeweils fällig:

zum 01. Juli der Jahresbetrag Grundsteuer (A und B), Gewerbesteuer, Wasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser (Auf Antrag, der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden) 
zum 01. Juli der Jahresbetrag Hundesteuer
zum 15. November die Pachtzahlungen

Kindergartengebühren, Mittagessen sind monatlich fällig:

zum 15. jeden Monats.

Die Veranlagung der Müllabfuhrgebühren erfolgt seit Mai 2005 zentral beim Landkreis Gießen (Abfallwirtschaft). Informationen zur Müllabfuhr, den Müllgebühren oder zur Tonnenbestellung erhalten sie unter der Rubrik „Ihre Stadt/Abfallkalender“ oder telefonisch unter der Nummer 0641/9232-116.

Fällig sind die auf dem jeweiligen Jahresbescheid ausgewiesenen Beträge bzw. Raten. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass evtl. ergangene Änderungsbescheide den Ratenbetrag des ursprünglichen Bescheides verändert haben können. Für alle Ratenzahlungen ist immer der zuletzt erlassene Steuerbescheid maßgebend.

Bitte achten Sie auch auf die Fälligkeitstermine der Grundsteuer für weitere Grundstücke. Hier behalten die alten Steuerbescheide bis zur Zustellung eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit.

Die Gemeindekasse bittet um eine pünktliche Zahlung der jeweils fälligen Steuern und Abgaben zu den vorgenannten Terminen. Rückständige Beträge werden eine Woche nach dem Fälligkeitstag kostenpflichtig im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens eingezogen.

Nutzen Sie das Lastschrifteinzugsverfahren (Formulare siehe unten):

Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat.

Sie ersparen sich:

die Wege zur Bank oder Post,
das Ausfüllen von Überweisungsträgern und Schecks
und zusätzliche Bankspesen, z. B. für einen Dauerauftrag.

Zusätzlich haben Sie die Sicherheit, dass kein Zahlungstermin versäumt wird und Mahngebühren und Säumniszuschläge nicht anfallen können.

Sollten Sie weiterhin ihre Zahlungen mittels Bank- oder Postüberweisung vornehmen, so vermerken Sie bitte jeweils Ihr Buchungszeichen auf der Überweisung.

Ihre Gemeindekasse Reiskirchen

pdf.pngSEPA-Lastschriftmandat

pdf.pngAntrag auf Stundung

pdf.pngAnlage zum Stundungsantrag

Bankverbindungen der Gemeinde Reiskirchen

Sparkasse Grünberg 
IBAN:  DE37 5135 1526 0000 0006 04

Sparkasse Gießen
IBAN:  DE36 5135 0025 0257 0000 11

Volksbank Mittelhessen
IBAN:  DE89 5139 0000 0091 2647 06

Postbank Frankfurt/Main
IBAN:  DE08 5001 0060 0033 8896 06

Bankverbindungen der Gemeindewerke Reiskirchen

Sparkasse Grünberg 
IBAN:  DE50 5135 1526 0000 0190 91

Volksbank Mittelhessen
IBAN:  DE81 5139 0000 0018 8331 07

Ihre Ansprechpartner der Gemeindekasse

Fachdienstleiterin Gemeindekasse Reiskirchen (Kassenverwalterin)
Frau Ramona Glatthaar
Schulstraße 17
35447 Reiskirchen
Beschreibung: Mahnung, Vollstreckung, Niederschlagungen und Spendenbescheinigungen
Telefonnummer: 06408 9590-228
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

stellv. Fachdienstleiterin Gemeindekasse Reiskirchen (stellv. Kassenverwalterin)
Frau Jana Dickel
Schulstraße 17
35447 Reiskirchen
Beschreibung: Zahlungsverkehr, Stundungen, Erlass und Aussetzung der Vollziehung
Telefonnummer: 06408 9590-227
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zentrale Faxnummer Gemeindekasse: 06408 9590-298

Funktionspostfach der Gemeindekasse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zahlungsverkehr der Gemeindekasse Reiskirchen ab sofort nur noch unbar!

Gemäß § 12 der Gemeindekassenverordnung ist der Zahlungsverkehr grundsätzlich unbar abzuwickeln. Aus diesem Grund stellt die Gemeindekasse den baren Zahlungsverkehr zum 01.07.2020 ein. 

Wir empfehlen Ihnen daher die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. In diesen Fällen können wir sicherstellen, dass alle Zahlungen fristgerecht zum jeweiligen Fälligkeitstermin eingezogen werden. Ebenfalls werden Gutschriften auf das hinterlegte Konto erstattet.

Durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren entstehen für Sie keinerlei Kosten, im Gegensatz zu Einzelüberweisungen und Sie ersparen sich zusätzliche Fahrten zu Ihrer Bank. Die Gefahr von Überzahlungen, zum Beispiel bei der jährlichen Anpassung der Wasserzahlungen, kann dadurch vermieden werden. Zusatzkosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge fallen bei Nichtzahlung der offenen Forderungen an. Dies kann ebenfalls schnell entstehen, sollte man eine Überweisung mal vergessen rechtzeitig aufzugeben oder befindet sich im Urlaub. Diese Kosten sind ärgerlich und können durch die Erteilung des Lastschriftmandats vermieden werden.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit Einzelgebühren, wie zum Beispiel Hallennutzungen, zum Fälligkeitstag per SEPA-Einzelmandat abbuchen zu lassen, hierzu informieren Sie bitte vorab Ihre Gemeindekasse.

Gerne können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt ein SEPA-Lastschriftmandat auf unserer Internetseite herunterladen und entsprechend ausgefüllt an uns übermitteln.

Die Fälligkeitstermine werden nach wie vor rechtzeitig von der Gemeindekasse in der Heimatzeitung veröffentlicht.