Untersuchungsberechtigungsschein für Jugendliche
Das Bürgerbüro stellt Jugendlichen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, auf Wunsch einen Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung kann der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten.
Erst- und Nachuntersuchungs-Berechtigungsscheine können Sie bis zum 18. Lebensjahr im Bürgerbüro auf persönlichen Antrag, unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses, erhalten werden.
Gebühren
Die Ausstellung ist kostenlos.