Reisepass
Der ePass. Er enthält einen Chip, auf dem die biometrischen Daten und ab dem 6. Lebensjahr auch die Fingerabdrücke abgespeichert werden.
Alle Deutschen können unabhängig vom Alter einen Reisepass erhalten. Es ist ebenfalls möglich, einen 48-seitigen Reisepass zu beantragen. Dieser ist für jene Antragsteller interessant, die häufig in visapflichtige Länder reisen.
Der Reisepass ist 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre.
Verlängerungen sind nicht möglich!
Express Reisepass:
Wenn Sie schnellstmöglich einen Reisepass benötigen, gibt es die Möglichkeit, einen Express-Reisepass ausstellen zu lassen. Dieser wird, gegen einen Aufpreis, für Sie beantragt.
Vorgehensweise bei der Beantragung eines neuen Reisepasses
Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen möchten, ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift (bei Kindern ab dem 10. Lebensjahr gilt dasselbe) direkt auf dem Antragsvordruck und Ihre Fingerabdrücke benötigt werden. Wenn der Ausweis vor dem 18. Lebensjahr ausgestellt wird, muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) vorliegen. Die Personensorgeberechtigten müssen ebenfalls bei der Beantragung des Ausweises persönlich erscheinen oder eine Vollmacht (Zustimmungserklärung) vorlegen. Ein Reisepass kann nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.
Für Ihren Antrag benötigen Sie:
- ein aktuelles, biometrischen Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand / nicht älter als ein halbes Jahr)
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder
- Ihren Kinderausweis / Kinderreisepass oder
- Ihren Personalausweis
Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein, ein anderes Lichtbilddokument, Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- bzw. Heiratsurkunde mit.
Bringen Sie bitte bei Antragstellung eine Geburts- oder ggfs. eine Eheurkunde zur Namensüberprüfung mit. Soweit Sie im Ausland geboren sind, bitten wir um vorherige telefonische Rücksprache, um zu klären, welche Unterlagen benötigt werden.
Gebühren
Die Gebühr (siehe Übersicht) ist bei Antragstellung zu entrichten.