Personalausweis
Seit dem 01.11.2010 gibt es einen neuen elektronischen Personalausweis mit drei neuen Funktionen (Ausweisfunktion, Unterschriftsfunktion, hoheitliche Biometriefunktion).
Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr benötigen einen Personalausweis. Wenn der Ausweis vor dem 16. Lebensjahr ausgestellt wird, muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) vorliegen. Die Personensorgeberechtigten müssen ebenfalls bei der Beantragung des Ausweises persönlich erscheinen.
Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre.
Verlängerungen sind nicht möglich!
Wenn Sie den neuen Personalausweis abholen, müssen Sie den alten oder vorläufigen Ausweis abgeben. Der Ausweis kann erst abgeholt werden, wenn Sie Ihren PIN-Brief (mit Sperrkennwort, Transport-PIN und PUK) erhalten haben. Bei der Abholung des Ausweises durch eine bevollmächtigte Person verwenden Sie bitte nur den Vordruck des Bürgerbüros, da ebenfalls der Empfang des PIN-Briefs bestätigt werden muss.
Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist dieser gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit, damit eine Sperrung der Ausweisfunktion erfolgen kann. Die Sperrung kann auch über die Sperr-Hotline (Telefon-Nr. 0180-133 33 33) erfolgen. Auch in diesem Fall müssen Sie dem Bürgerbüro mitteilen, dass die Sperrung über die Hotline erfolgt ist, damit das Ausweisregister aktualisiert werden kann.
Vorläufiger Personalausweis
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig müssen Sie den “endgültigen” Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen sofort ausgehändigt. Er hat eine Gültigkeit von 3 Monaten. Zur Beantragung des vorläufigen Personalausweises benötigen Sie alle Unterlagen, die auch für den langfristigen Personalausweis erforderlich sind.
Vorgehensweise bei der Beantragung eines neuen Personalausweises
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen möchten, ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift und die Fingerabdrücke benötigt werden.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- ein aktuelles “biometrisches” Lichtbild mit hellem Hintergrund (Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand / nicht älter als ein halbes Jahr)
- Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist oder
- Ihren Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder
- Ihren Reisepass.
Bitte bringen Sie bei der Antragstellung mit: eine Geburts- oder ggfs. eine Eheurkunde zur Namensüberprüfung. Soweit Sie im Ausland geboren sind, bitten wir um vorherige telefonische Rücksprache, um zu klären, welche Unterlagen benötigt werden. Haben Sie die Ausweisdokumente verloren oder sind Sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein, ein anderes Lichtbilddokument, Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- bzw. Eheurkunde mit.
Bitte bringen Sie für die Neubeantragung auch genügend Zeit mit, da das Antragsverfahren umfangreicher geworden ist!!!
Gebühren
Jede Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Für jeden Personalausweis, der abgelaufen ist, wird (abhängig vom Zeitraum der Ungültigkeit) ein Verwarngeld fällig!
Ausweisfunktion (eID-Funktion)
Im Sinne von: “Das bin ich”.
Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht es Ihnen, sich im Internet und an Automaten elektronisch auszuweisen. Sie erleichtert die Abwicklung einer Vielzahl von Dienstleistungen: Sie ersetzt bei Online-Diensten, die den neuen Personalausweis nutzen, das Ausfüllen von Registrierungsformularen und das Einloggen mit Benutzername und Passwort. So müssen Sie sich nicht mehr eine Vielzahl von Benutzernamen und Passwörtern merken.
Unterschriftsfunktion (qualifizierte elektronische Signatur)
Im Sinne von “Das habe ich unterschrieben”.
Elektronische Signaturen dienen dazu, digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Zusätzlich lassen sie erkennen, ob Dokumente nach dem Signieren verändert worden sind. Der Unterzeichner bestätigt durch seine digitale Unterschrift, dass er das Dokument gelesen hat und den genannten Regelungen zustimmt. Die qualifizierte elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Hoheitliche Biometriefunktion
Die hoheitliche Biometriefunktion kommt nur bei Kontrollen an Grenzen im Inland zum Einsatz. Sie dient dazu, die Identität des Ausweisinhabers festzustellen. Durch die biometrischen Merkmale (persönliche Daten, Lichtbild und Fingerabdrücke) wird eine stärkere Bindung zwischen Person und Dokument hergestellt. Dies wiederum erhöht den Schutz vor einem Identitätsmissbrauch, beispielsweise nach einem Diebstahl des Dokuments.