Luftaufnahme von Reiskirchen

Kinderreisepass

Der bisherige Kinderausweis wurde von dem neuen Kinderreisepass abgelöst.

Als Ausweisdokument für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gilt der Kinderreisepass. Er ist immer mit einem aktuellen biometrischen Passbild (unabhängig vom Lebensalter) zu versehen. Ab dem 10. Lebensjahr ist auch die Unterschrift des Kindes erforderlich.

Eine telefonische Nachfrage beim Bürgerbüro der Gemeinde Reiskirchen bzw. beim Auswärtigen Amt, wäre bei einer geplanten Auslandsreise von Vorteil.

Erstbeantragung Kinderreisepasses

Einen Kinderreisepass können Sie beim Bürgerbüro beantragen. Dieser wird für die Dauer von einem Jahr ausgestellt. Antragsteller sind beide Elternteile bzw. der Vormund oder Sorgeberechtigte des Kindes. Bei alleinerziehenden Elternteilen ist der Sorgerechtsbeschluss bzw. das Original-Scheidungsurteil (mit Rechtskraft) vorzulegen. Wird der Antrag vom Vormund gestellt, ist in diesem Fall der Vormundschaftsbeschluss (Bestallungsurkunde) vorzulegen.

Kinder müssen persönlich bei der Antragserstellung erscheinen – ebenso wie bei der Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses. Eine Geburtsurkunde des Kindes ist vorzulegen.
Ein Kinderreisepass kann nicht verlängert werden, wenn dieser bereits abgelaufen ist!

Gebühren

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.