Luftaufnahme von Reiskirchen

An-, Um,- Abmeldung Wohnung

Anmeldung

Wenn Sie in die Gemeinde Reiskirchen ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro anmelden. Eine Anmeldung vor dem eigentlichen Einzug ist nicht möglich. Der Wohnungsgeber muss den Einzug bestätigen. Hierzu nutzen Sie bitte folgendes Formular:

Notwendige Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung (zwingend erforderlich)
  • amtliches Ausweisdokument
  • bei der Anmeldung Minderjähriger sind Kinderreisepässe oder Geburtsurkunden vorzulegen
  • sollten Elternteile minderjähriger Kinder getrennt lebend oder geschieden sein, jedoch das gemeinsame Sorgerecht haben, wird bei der An/Ummeldung eine Zustimmungserklärung des jeweilig nicht anwesenden Elternteils benötigt.
  • sollten Sie verheiratet sein, benötigen wir eine Eheurkunde (Stammbuch) oder eine Ablichtung aus dem Eheregister
  • sollten Sie geschieden sein, benötigen wir eine Kopie des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk des jeweiligen Amtsgerichts
  • sollten Sie verwitwet sein, benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde des Ehegatten

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Gesetzliche Grundlagen

Bundesmeldegesetz


Ummeldung

Wenn Sie innerhalb von Reiskirchen umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro ummelden.
Bitte kommen Sie mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass im Bürgerbüro vorbei.

Notwendige Unterlagen

Sie benötigen zur Ummeldung ein amtliches Ausweisdokument und eine Wohnungsgeberbestätigung.


Abmeldung

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Reiskirchen aufgeben, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.

Eine bestehende Nebenwohnung in Reiskirchen muss abgemeldet werden, wenn Sie nicht weiter genutzt wird. Die Mitteilung über Aufgabe der Nebenwohnung kann dann bei der Meldebehörde erfolgen, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Bei einem Umzug innerhalb des Bundesgebietes ist eine Abmeldung der bisherigen Wohnung nicht mehr erforderlich. Sie müssen sich nur noch am neuen Wohnort anmelden.

Die Abmeldung der Haupt- und Nebenwohnung bei einem Wegzug ins Ausland erfolgt bei der letzten Wohnsitzkommune in Deutschland.

Notwendige Unterlagen

Sie benötigen zur Abmeldung ein amtliches Ausweisdokument und eine Wohnungsgeberbestätigung.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.