Zuständigkeiten des Fachdienstes Hochbau der Gemeinde Reiskirchen:
Der Fachdienst Hochbau ist für baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 63 HBO, die Bebauungspläne, Baugrundstücke, die Stellplatzsatzung, alte Bauantragsunterlagen und alle Fragen und Auskünfte rund um das Bauen zuständig.
Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 63 HBO:
Der Fachdienst Hochbau entscheidet ebenfalls über Abweichungen/Befreiungen/Ausnahmen, die ein baugenehmigungsfreies Vorhaben betreffen.
Dies betrifft Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften nach § 91 HBO, Befreiungen und Ausnahmen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der BauNVO, wenn Gegenstand der Abweichungsentscheidung ausschließlich die in diesem Absatz genannten Vorschriften sind:
- Baugenehmigungsfrei sind Vorhaben, die in der Anlage zu § 63 HBO aufgeführt sind – ohne erforderliche Baugenehmigung spricht man von einer isolierten Abweichung/Befreiung/Ausnahme.
- Örtliche Bauvorschriften nach § 91 HBO sind z. B. die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften in B-Plänen (Festlegung der Dachneigung, -farbe o. ä.) oder Werbeanlagengestaltungssatzungen, Stellplatzsatzungen, etc.
- Befreiung von Festsetzungen des B-Plans könnte z. B. die Überschreitung der Baugrenze sein
- Sonstige städtebaulichen Satzungen sind z. B. Erhaltungssatzungen
- Sind darüber hinaus weitere Abweichungen von sonstigen baulichen Anforderungen, z. B. Abstände, Brandschutz, erforderlich – über deren Zulassung die Bauaufsichtsbehörde entscheidet, bleibt es bei der Zuständigkeit der Bauaufsicht, um ein Aufsplittern der Verfahren zu vermeiden.
Die Unterlagen für die baugenehmigungsfreien Vorhaben nach § 63 HBO sind schriftlich und in 2-facher Ausfertigung bei der Gemeinde Reiskirchen, Fachbereich III, Fachdienst Hochbau einzureichen.
Anträge im vereinfachten Verfahren nach § 64 HBO sowie Bauanträge nach § 65 und § 66 HBO sind generell beim Landkreis Gießen (Bauordnungsamt) einzureichen.
Einzureichen für baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 63 HBO sind:
- Auszug aus der Liegenschaftskarte mit eingetragenem und vermasstem Gebäude
- Antragsformular BAB 33 baugenehmigungsfreie Vorhaben
- Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, ggf. Schnitt)
- Formlose Baubeschreibung mit Erklärung zur Entwässerung
- Berechnung der Grundflächen, Volumen und Wandfläche bei Grenzbebauung
(Nachvollziehbar berechnen mit den im Plan vorhandenen Maßen) - Anzeige der abschließenden Fertigstellung Formular BAB 20 nach Beendigung des Bauvorhabens
Alle Formulare hierzu finden Sie im Bereich Bauen → Formulare
Fristen und Geltungsdauer:
Nach einreichen der Unterlagen für genehmigungsfreie Vorhaben, werden Sie schriftlich über den Eingang Ihrer Unterlagen informiert. Weiterhin teilen wir Ihnen mit, wann Sie mit dem Bau beginnen dürfen. Sollten Unterlagen nachgefordert werden, verlängert sich die Frist zum Baubeginn dementsprechend. Für die Prüfung Ihrer Unterlagen können Verwaltungsgebühren anfallen.
Bebauungspläne:
Die rechtsgültigen Bebauungspläne finden Sie im Bereich Bauen → Bebauungspläne.
Die Bebauungspläne sind nach Ortsteilen sortiert und liegen im PDF Format für Sie zum Download bereit.
Baugrundstücke:
Hier stellen wir Ihnen gemeindeeigene Bauflächen zur Verfügung. Gerne beantworten wir Ihnen Fragen zu unseren Grundstücken.
Aktuelle Angebote von Baugrundstücken finden Sie unter Bauen- Baulandangebot
Stellplatzsatzung der Gemeinde Reiskirchen:
Die aktuelle Stellplatzsatzung der Gemeinde Reiskirchen finden Sie im Bereich Bürgerservice - Ortsrecht
Alte Bauantragsunterlagen:
Hierzu richten Sie bitte eine schriftliche Anfrage unter Angabe des Ortsteiles, Straße und Hausnummer per E-Mail an den Fachdienst Hochbau. Die Mitarbeiter werden im Archiv überprüfen, ob die Unterlagen vorhanden sind und sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Für diese Leistung können Verwaltungsgebühren anfallen.
Fragen und Auskünfte rund um Bauangelegenheiten:
Gerne können Sie Ihre Fragen an die Mitarbeiter des Fachdienstes Hochbau stellen. Sie haben dazu telefonisch, per E-Mail oder auch in einem persönlichen Gespräch die Möglichkeit dazu. Wir werden versuchen Ihnen in allen Belangen weiter zu helfen.
Wer ist für Sie zuständig?:
Herr Österlein
Telefon: 06408 9590-321
Telefax: 06408 9590-195
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!