Luftaufnahme von Reiskirchen

Ortsgericht und Schiedsamt

Schätzungen, Sorgen mit Ihrem Nachbarn, Streitigkeiten mit Personen und Behörden ? Hier finden Sie die aktuellen Ansprechpartner.


Ortsgericht der Gemeinde Reiskirchen

Gesetz:

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über mindestens ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Diesen obliegen verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens.

Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht. Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde – durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung – von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.

Ortsgericht (Wappen)

Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden. Die Geschäftsstunden eines Ortsgerichtes sind öffentlich bekannt gemacht oder bei der Gemeindeverwaltung telefonisch zu erfragen.

Das Ortsgericht führt ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen.

Aufgaben der Ortsgerichte

Die Aufgaben sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt.

Diese sind:

  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
  • Sicherung von Nachlässen;
  • Aufstellung von Nachlassinventaren;
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen;
  • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
  • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.

Für die anfallenden Dienstgeschäfte der Ortsgerichte wird eine Gebühr erhoben. Allgemeingültig ist dieses in der Gebührenordnung festgelegt, konkretisiert durch ein Gebührenverzeichnis.

Ortsgericht der Gemeinde Reiskirchen

Bezirk I – Ortsteil: Reiskirchen

Ansprechpartner
Kontakt
Ortsgerichtsvorsteher: Christian Leins
Schätzungen
Tel. Sprechzeiten:
Montag – Freitag von 16 – 18 Uhr
Tel. 0152/54311699
E-Mail: christian.leins@hartholz-design.de
1. Vertreterin: Nicole Frank
Beglaubigungen, Sterbefallanzeigen
Tel. Sprechzeiten:
Täglich bis 18.00 Uhr
Tel. 0173/9434761

Bezirk II – Ortsteile: Burkhardsfelden, Ettingshausen und Hattenrod

Ansprechpartner
Kontakt
Ortsgerichtsvorsteherin: Jutta Zulauf
Schätzungen
Tel. 0163/9230505
1. Vertreter: Peter Heinisch – Ortsteil Ettingshausen
Beglaubigungen, Sterbefallanzeigen
Tel. 0157/58261408
2. Vertreter: Karl-Heinz Rau – Ortsteile Burkhardsfelden, Hattenrod
Beglaubigungen, Sterbefallanzeigen
Tel. 06408/503440
Sprechzeiten: Nach telefonischer Vereinbarung

Bezirk III – Ortsteile: Bersrod, Lindenstruth, Saasen und Winnerod

Anprechpartner
Kontakt
Ortsgerichtsvorsteherin: Anja Stark – Ortsteile Saasen und Bersrod
06401/227082
1. Vertreterin: Heidrun Müller – Ortsteile Lindenstruth und Winnerod
06408/610965
Sprechzeiten: Nach telefonischer Vereinbarung

Wird veröffentlicht im Justiz-Ministerial-Blatt:


 Schiedsamt

Zuständigkeiten des Schiedsamtes, Quelle:

Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein.

Bei bestimmten Delikten, wie z.B.

  • Beleidigungen
  • Körperverletzungen
  • Bedrohungen
  • Hausfriedensbruch
  • Verletzungen des Briefgeheimnisses
Schlichten statt richten (Logo)

haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen.

Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.

  • Die Freundin zahlt das geliehene Geld nicht zurück?
  • Vom Nachbargrundstück hängen Baumäste und Zweige zu Ihnen herüber, Sie müssen ständig das Nachbar-Laub entfernen?

Auch da (und in vielen anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten) können wir Ihnen weiterhelfen.

Was können Sie bei uns erwarten?

Bei uns Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch

  • schnell bearbeitet, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven
  • kostengünstig
  • und, da bei uns keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist

Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Wir sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und absolut unparteiisch tätig.
Jedoch: Wir können schlichten, aber nicht richten. Bei uns wird also kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind. Dieser Vergleich ist 30 Jahre gültig hinsichtlich der Verpflichtungen, die darin übernommen werden.

Wir sind nicht unbezahlbar!

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen. Die Gebühren sind gesetzlich im 4. Abschnitt des Hessischen Schiedsamtsgesetz (HSchAG) geregelt. 4. Abschnitt – Gebühren/Kosten

Wie sind wir zu erreichen?

Ganz wichtig dabei ist: Wo wohnt derjenige, gegen den Sie vorgehen wollen? Nur die Schiedsperson für diesen Wohnbereich ist für Sie zuständig. Ihr örtliches Amtsgericht, die Polizei sowie Ihre Gemeindeverwaltung geben Auskunft über die zuständige Schiedsperson.

Schiedsfrau für den Bezirk der Gemeinde Reiskirchen

Schiedsamtsstellvertreter für den Bezirk der Gemeinde Reiskirchen

  • Reinhard Strack-Schmalor
  • Tel.: 06441 4072000
  • Tel.: 06401 22036