Luftaufnahme von Reiskirchen

Kinder- und Jugendbüro

Das Kinder- und Jugendpflegebüro Reiskirchen erfüllt als freier Träger der Jugendhilfe die Aufgaben der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz):

“Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, zur Selbstbestimmung befähigen und zu sozialem Engagement anregen und hinführen” – §11 (1) SGB VIII

Somit ist die Kinder- und Jugendarbeit ein Leistungsangebot der Jugendhilfe, die als Ausgangspunkt der Aktivitäten immer die jungen Menschen selbst sieht und die Demokratiebildung als Alleinstellungsmerkmal hat, ohne einen individuellen Hilfebedarf als Zugangsvoraussetzung,.

Folgende fachlichen Standards und Qualitätskriterien werden umgesetzt: Freiwilligkeit, Parteilichkeit, Partizipation, Prozessorientierung, Flexibilität, Förderung der individuellen Entwicklung, Lebenswelt- und Sozialraumorientierung, Handlungsorientierung und ganzheitliches Lernen, geschlechterbezogene Arbeit sowie Teilhabe und Inklusion.

Zielgruppe sind hierbei Kinder, Jugendliche und junge Menschen, die nicht älter als 27 Jahre sind (§ 7 SGB VIII) und nach § 11 (4) SGB VIII in angemessenen Umfang auch älter sein können.

Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit in Reiskirchen gehören:

  • außerschulische Angebote (z. B. die regelmäßigen wöchentlichen Angebote)
  • Kinder- und Jugenderholung (z. B. Ferienangebote)
  • offene Jugendarbeit in den sieben kommunalen Jugendräumen
  • internationale Jugendarbeit (z. B. Jugendaustausch)
  • Ansprechpartner und Anlaufstelle für junge Menschen, Familien und Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit
  • Netzwerkarbeit mit Vereinen, Schulen, Sozialarbeit an Schulen sowie den Jugendpflegen und der Jugendförderung des Landkreises Gießen

Rechtsgrundlage