Jugendräume – offene Jugendarbeit
Die Gemeinde Reiskirchen hat insgesamt sieben kommunale Jugendräume, die durch die Jugendpflege betreut werden. Hierbei gibt es unterschiedliche Modelle:
- Der Jugendraum wird von einem Jugendvorstand selbst verwaltet.
- Der Jugendvorstand wird jährlich in einer öffentlichen Vollversammlung von allen anwesenden Jugendlichen gewählt.
- Es finden in der Regel einmal im Quartal eine Vorstandssitzung mit dem Kinder- und Jugendbüro statt.
- Der Jugendvorstand und alle Besucher haben sich an die Satzung für den Betrieb aller Jugendräume der Gemeinde Reiskirchen zu halten.
- Der Jugendraum kann innerhalb der Benutzungszeiten von einem Jugendvorstandsmitglied geöffnet werden.
- Jugendliche, die nicht im Jugendvorstand sind, können sich für Öffnungszeiten an den Jugendvorstand wenden.
- gesellschaftliches Engagement, demokratische Beteiligung und Übernahme von Verantwortung werden in besonderem Maße gefördert.
- Es gibt einen Jugendvorstand für die Selbstverwaltung und zusätzliche feste Öffnungszeiten.
Rechtsgrundlage
Satzung für den Betrieb aller Jugendräume der Gemeinde Reiskirchen: