Die Gemeinde Reiskirchen hat insgesamt sieben kommunale Jugendräume, die durch die Jugendpflege betreut werden. Hierbei gibt es unterschiedliche Modelle:

  1. Der Jugendraum wird von einem Jugendvorstand selbst verwaltet.
    • Der Jugendvorstand wird jährlich in einer öffentlichen Vollversammlung von allen anwesenden Jugendlichen gewählt.
    • Es finden in der Regel monatliche Vorstandssitzungen mit der Jugendpflege statt.
    • Der Jugendvorstand und alle Besucher haben sich an die Satzung für den Betrieb aller Jugendräume der Gemeinde Reiskirchen zu halten.
    • Der Jugendraum kann innerhalb der Benutzungszeiten von einem Jugendvorstandsmitglied geöffnet werden.
    • Jugendliche, die nicht im Jugendvorstand sind, können sich für Öffnungszeiten an den Jugendvorstand wenden.
    • gesellschaftliches Engagement, demokratische Beteiligung und Übernahme von Verantwortung werden in besonderem Maße gefördert.
  1. Es gibt einen Jugendvorstand für die Selbstverwaltung und zusätzliche feste Öffnungszeiten durch eine Betreuungskraft der Jugendpflege.

 An wen muss ich mich wenden?

Jugendpflege Reiskirchen

Schulstraße 13 (Büro)
Schulstraße 17 (Postanschrift)
35447 Reiskirchen

Tel.: 06 40 8-50 31 52
Fax neu: 06408 9590-195

Mobil 0151-65498266

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sebastian Stumpf

  •  Jugendpfleger
  •  Bachelor of Arts, außerschulische Bildung

Rechtsgrundlage

Satzung für den Betrieb aller Jugendräume der Gemeinde Reiskirchen: 

pdf.pngSatzung aller Jugendräume vom 10.12.2003

Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten über die Vorstandstätigkeit:

pdf.pngEinverständniserklärung Eltern Jugendvorstandsarbeit