Gemeinde Reiskirchen Luftaufnahme

Jugendräume – offene Jugendarbeit

Die Gemeinde Reiskirchen hat insgesamt sieben kommunale Jugendräume, die durch die Jugendpflege betreut werden. Hierbei gibt es unterschiedliche Modelle:

1.) Der Jugendraum wird von einem Jugendvorstand selbst verwaltet.

  • Der Jugendvorstand wird jährlich in einer öffentlichen Vollversammlung von allen anwesenden Jugendlichen gewählt.
  • Es finden in der Regel einmal im Quartal eine Vorstandssitzung mit dem Kinder- und Jugendbüro statt.
  • Der Jugendvorstand und alle Besucher haben sich an die Satzung für den Betrieb aller Jugendräume der Gemeinde Reiskirchen zu halten.
  • Der Jugendraum kann innerhalb der Benutzungszeiten von einem Jugendvorstandsmitglied geöffnet werden.
  • Jugendliche, die nicht im Jugendvorstand sind, können sich für Öffnungszeiten an den Jugendvorstand wenden.
  • gesellschaftliches Engagement, demokratische Beteiligung und Übernahme von Verantwortung werden in besonderem Maße gefördert.

2.) Es gibt einen Jugendvorstand für die Selbstverwaltung und zusätzliche feste Öffnungszeiten.

Rechtsgrundlage

Satzung für den Betrieb aller Jugendräume der Gemeinde Reiskirchen: 

Jugendräume

Kontakt

  • Kinder- und Jugendbüro Reiskirchen
  • Jugendpfleger Herr Stumpf
  • Büro:
    Gartenstraße 7
  • Postanschrift:
    Schulstraße 17
    35447 Reiskirchen
  • Tel.: 06408/9590-118
  • jugendpflege@gemeinde-reiskirchen.de