Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Gemeinde Reiskirchen) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://gemeinde-reiskirchen.de.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 05.01.2024 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Gemeindevorstand Gemeinde Reiskirchen
Schulstrasse 17
35447 Reiskirchen
Telefon: +49640895900
Telefax: +4964089590195
E-Mail: info@gemeinde-reiskirchen.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Einzelne PDF-Dokumente
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
- Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache
- Die Barrierefreiheit von eingebetteten externen Inhalten, z.B. über iFrame oder Script, obliegt dem jeweiligen Anbieter
- Die Barrierefreiheit von verlinkten Websites obliegt dem jeweiligen Anbieter
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Die Gemeinde Reiskirchen arbeitet stetig daran, die Barrierefreiheit auf der Website zu optimieren und bei neuen Inhalten zu erhalten sowie die Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten auszubauen.
Evaluationsmethode
Selbstüberprüfung
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Website
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Diese Erklärung wurde am 05.01.2024 erstellt.
- Die Erklärung wurde zuletzt am 04.04.2024 überprüft.