Brut- und Setzzeit hat begonnen - Hunde immer an die Leine!
Gemeinde Reiskirchen appelliert an Bevölkerung zur Rücksichtnahme
Die aktuelle Corona-Virus Pandemie hinterlässt tiefe Spuren in unserer Gesellschaft. Wir sind angehalten, nur zum Arbeiten oder für wichtige Besorgungen unsere Wohnung zu verlassen; Spazierengehen und Hunde Gassi führen sind ebenfalls erlaubt. „Bitte verlassen Sie nicht die Wege und wenn Sie einen Hund führen, dann bitte immer an der Leine“ so Bürgermeister Dietmar Kromm.
„Immer wieder kommt es vor, dass Spaziergänger nicht auf den Wegen bleiben, sondern über Wiesen oder sogar Äcker laufen“, so Kromm weiter. Oft hätten sie Ihre Hunde nicht angeleint und ließen diese unbeaufsichtigt laufen, so dass es immer wieder dazu komme, dass Gelege von Bodenbrütern zertreten, oder Wildtiere mit ihrem Nachwuchs aufgeschreckt oder gar gehetzt würden.
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Haushaltssatzung 2020
Nachstehend finden Sie die Haushaltssatzung 2020.
Forstamt Wettenberg informiert: Außerordentliche Gefahrensituation bei Betreten des Waldes!
Wälder im Landkreis Gießen auch betroffen
Das Forstamt warnt als Untere Forstbehörde die Bevölkerung vor dem Betreten der Waldflächen in den kommenden Wochen. Aufarbeitung der Schäden und Freiräumen der Wege kann länger dauern.
Kostenlose Abgabe von Wertstoffen in Reiskirchen
Die Gemeinde Reiskirchen und die Gemeinde Buseck bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern die kostenlose Abgabe von Wertstoffen über den Wertstoffhof in Reiskirchen, Freiherr-vom-Stein-Straße 7-9 (hinter dem Feuerwehrgebäude parallel zur Bahnlinie) an.
Der Wertstoffhof ist geöffnet
jeweils mittwochs von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
sowie samstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
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Grundsteuer A und B 2020
Sehr geehrte Grundsteuerzahlerin,
sehr geehrter Grundsteuerzahler,
im Jahr 2014 haben Sie letztmals einen Bescheid über die Grundsteuer A und 2016 für die Grundsteuer B von der Gemeinde erhalten.
Es werden im Jahr 2020 keine Grundsteuerbescheide versandt. Die in Jahren 2014 und 2016 ergangenen Bescheide gelten weiter. Nur bei Veränderungen erhalten Sie einen Änderungsbescheid.
Falls Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bezahlen Sie auch in den Folgejahren zu den auf dem Bescheiden angegebenen Fälligkeiten.
Zur Vereinfachung des Verfahrens können Sie uns jederzeit ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Fachbereich II Finanzen
Hundesteuer 2020
Sehr geehrte Hundesteuerzahlerin,
sehr geehrter Hundesteuerzahler,
im Jahr 2018 haben Sie letztmals einen Bescheid über die Hundesteuer von der Gemeinde erhalten.
Es werden im Jahr 2020 keine Hundesteuerbescheide versandt. Der im Jahr 2018 ergangene Bescheid gilt weiter. Nur bei Veränderungen erhalten Sie einen Änderungsbescheid.
Falls Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bezahlen Sie auch in den Folgejahren zu den auf dem Bescheid angegebenen Fälligkeiten.
Zur Vereinfachung des Verfahrens können Sie uns jederzeit ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Fachbereich II Finanzen
Bebauungsplan 3.7 „Alte Straße“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 BauGB sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Reiskirchen
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Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung „Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Reiskirchen“ am Mittwoch, den 18.12.2019 um 18:00 Uhr im Bürgerhaus Reiskirchen
Nachdem es bei der Satzungsänderung zur Erhöhung der Wassergebühr im Jahr 2009 zu erheblichen Kommunikationsproblemen gekommen ist, hat sich die Gemeinde Reiskirchen in einem Mediationsverfahren verpflichtet, die Informationspolitik mit einem Bürgerbeteiligungsverfahren zu verbessern, wenn gebührenrelevante Satzungsänderungen durch die Gemeindevertretung beschlossen werden sollen.
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen und Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr aufzustellen, alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
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