Für kleinere, bauaufsichtlich unbedenkliche Bauvorhaben benötigen Sie häufig keine Baugenehmigung. Das bedeutet nicht, dass Sie diese Bauvorhaben ohne die Beachtung von Regeln und Vorschriften ausführen dürfen. Für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist die Bauherrschaft selbst verantwortlich. 

Hilfestellung und Erläuterungen erhalten Sie in einer persönlichen Beratung bei der Beratung und Antragsannahme der Bauaufsicht.

Wichtige Formulare:

pdf.pngBAB_10 Antrag auf Ausnahmen und Befreiung

pdf.pngBAB_20 Anzeige abschließende Fertigstellung

pdf.pngBAB_33 Mitteilung Baugenehmigungsfreie Vorhaben