Luftaufnahme von Reiskirchen

Kommunalwahlen in der Gemeinde Reiskirchen

Am 15. März 2026 finden in der Gemeinde Reiskirchen die Kommunalwahlen statt. An diesem Tag werden die Kreistagswahl, Kreisausländerbeiratswahl, Gemeindewahl, Ortsbeiratswahl, und Ausländerbeiratswahl durchgeführt. Wenn Sie wahlberechtigt sind und Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Reiskirchen haben, erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag mit der Post.

Briefwahl beantragen

Wenn Sie am 15. März nicht vor Ort wählen gehen können, können Sie die Briefwahl nutzen. Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist vom 02.02. bis zum 10.03.2026 möglich, da bei späterer Beantragung eine rechtzeitige Zustellung nicht mehr gewährleistet ist.

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen hier online beantragen: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6531016

Abholung der Briefwahlunterlagen in der Gemeindeverwaltung Reiskirchen

Halten Sie für die Abholung der Briefwahlunterlagen einen Ausweis mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und Ihrem Geburtsdatum bereit. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung schon haben, finden Sie dort auch Ihre Wählerverzeichnisnummer.

Sie können aber auch gleich an Ort und Stelle Ihre Stimmen abgeben. Eine Wahlkabine und eine Urne für Ihre Stimmzettel stehen während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros bereit.

Die Möglichkeit zur Stimmabgabe in der Gemeindeverwaltung endet am Freitag, den 13.03.2026 um 12:00 Uhr.

Abholung der Briefwahlunterlagen für eine andere Person

Wenn Sie für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen möchten, müssen Sie deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen.

Bei Postversand der Briefwahlunterlagen zu beachten

Ihr Wahlbrief sollte vier Tage vor dem Wahltag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden. Sie können Ihren Wahlbrief auch direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen.

Muster-Stimmzettel

Die aktuellen Muster-Stimmzettel liegen zur Einsicht in der Gemeindeverwaltung für Sie aus.

Sie können jedoch die Muster-Stimmzettel auch hier einsehen: