Zahlungsaufforderung der Gemeindekasse Reiskirchen
Die Gemeindekasse Reiskirchen macht darauf aufmerksam, dass am 15. August 2025 folgende Steuern und Abgaben fällig werden:
3. Quartal Grundbesitzabgaben:
Gemeinde Reiskirchen:
Grundsteuer A und B
Gemeindewerke Reiskirchen:
- Vorauszahlung Wasser
- Vorauszahlung Schmutzwasser
- Vorauszahlung Niederschlagswasser
3. Quartal Gewerbesteuer
Folgende Steuerbescheide sind zu beachten:
- Grundsteuer A vom 13.01.2025
- Grundsteuer B vom 13.01.2025
- Wasser, Schmutz- und Niederschlagswasser vom 27.01.2025
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass evtl. ergangene Änderungsbescheide den Ratenbetrag des ursprünglichen Steuerbescheides verändert haben können. Somit ist für Ihre Ratenzahlungen immer der zuletzt ergangene Steuerbescheid maßgebend.
Wenn auf dem Bescheid eine Bankverbindung / Mandatsnummer vermerkt ist, brauchen Sie nichts zu unternehmen, die Beträge werden automatisch Ihrem Konto belastet.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bankverbindungen der Gemeinde Reiskirchen und der Gemeindewerke Reiskirchen!
Bankverbindungen der Gemeinde Reiskirchen:
- Sparkasse Grünberg: DE37 5135 1526 0000 0006 04
- Volksbank Mittelhessen: DE89 5139 0000 0091 2647 06
- Sparkasse Gießen: DE36 5135 0025 0257 0000 11
- Postbank Ffm: DE08 5001 0060 0033 8896 06
Bankverbindungen der Gemeindewerke Reiskirchen:
- Sparkasse Grünberg: DE50 5135 1526 0000 0190 91
- Volksbank Mittelhessen: DE81 5139 0000 0018 8331 07
Nur für Bürgerinnen und Bürger, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen.
Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren
Erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat.
Sie ersparen sich
- Wege zur Post oder Bank
- das Ausfüllen von Überweisungsträgern
- zusätzliche Bankspesen, z.B. für Dauerauftrag
Sie gehen sicher, dass
- kein Zahlungstermin versäumt wird, besonders bei Reisen, Urlaub, Krankheit usw.
- Mahngebühren und Säumniszuschläge nicht anfallen können.
Sie können die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, eine kurze Mitteilung genügt.
Sollten Sie die Bezahlung Ihrer Steuern und Abgaben dennoch durch eine Bank- oder Postbanküberweisung vornehmen, benötigen wir zur ordnungsgemäßen Verbuchung Ihrer Zahlung unbedingt das vollständige Buchungszeichen. Dies finden Sie auf Ihrem Abgabenbescheid unter dem Informationsblock auf der rechten Seite des Bescheides.
Bitte zahlen Sie die im Steuerbescheid angegebenen Beträge so rechtzeitig, dass sie spätestens am Fälligkeitstag bei der Gemeindekasse eingegangen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindekasse Reiskirchen
Ramona Glatthaar
Fachdienstleiterin Gemeindekasse