Luftaufnahme von Reiskirchen

Stellenausschreibung BürgermeisterIn (m/w/d)

In der Gemeinde Reiskirchen, Landkreis Gießen, ist die Stelle

BürgermeisterIn (m/w/d)

im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.

Die Gemeinde Reiskirchen hat 11.173 Einwohner (Stand: 30.06.2023, Hess. Stat. Landesamt) und umfasst insgesamt 8 Ortsteile.

Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B2 der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung (HKOmBesV). Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Hessischen Wahlbeamten – Aufwandsentschädigungsgesetzes (HWB-AufwEntschG) gewährt.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am 22. September 2024 von den BürgerInnen der Gemeinde Reiskirchen für die Dauer von 6 Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Erreicht keiner der BewerberInnen mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am 13.10.2024 unter den beiden BewerberInnen, die im ersten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben, eine Stichwahl statt.

Die Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers endete am 14.03.2025

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben § 30 HGO; nicht wählbar ist, wer nach § 31 und § 32 Abs. 2 Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von
Wählergruppen und von EinzelbewerberInnen eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 15. Juli 2024, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Wahlleiter der Gemeinde Reiskirchen, Schulstraße 17, 35447 Reiskirchen, einzureichen. Dort sind auch die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke erhältlich bzw. können diese auch über das Internet unter www.wahlen.hessen.de heruntergeladen werden. Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig vor dem 15. Juli 2024 einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren,
noch rechtzeitig behoben werden können.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reiskirchen besteht aus 31 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: SPD: 9 Sitze, CDU: 7 Sitze, FW: 10 Sitze, Bündnis90/GRÜNE: 4 Sitze, Parteilos: 1 Sitz.

Der Wahlleiter der Gemeinde Reiskirchen
gez. Jan Feldbusch