Luftaufnahme von Reiskirchen

Amtliche Veröffentlichung in der 02. Woche 2024

Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 sowie Auslegung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Reiskirchen

I. Aufgrund der §§ 51, 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Reiskirchen in ihrer Sitzung am 06.12.2023 über den Jahresabschluss 2018 beschlossen.

Beschluss:
1.) Es wird die von der Revision des Landkreises Gießen abschließend geprüfte und mit einem eingeschränkten Prüfungsvermerk versehende Jahresrechnung 2018, bestehend aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung wie folgt beschlossen:
a) in der Bilanz (Aktiva/Passiva) mit 47.665.648,63 € sowie einem Eigenkapital in Höhe von 26.638.363,09 €,
b) in der Ergebnisrechnung
– im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 1.353.055,40 € und
– im außerordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 965.654,65 €, somit
– im Jahresergebnis insgesamt mit einem Überschuss von 2.318.710,05 €,
c) in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss von 72.456,67 € und einem Finanzmittelbestand in Höhe von 3.698.615,31 €.

2.) Der Schlussbericht der Revision des Landkreises Gießen vom 07.08.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Reiskirchen für das
Haushaltsjahr 2018 wird zur Kenntnis genommen. Weiterhin wird den Korrekturfeststellungen der Revision im Prüfbericht vom 07.08.2023, welche in den unter Ziffer 1 a bis c genannten Gesamtbeträgen bereits enthalten sind, zugestimmt.

3.) Die Jahresüberschüsse des Jahres 2018 werden gemäß § 25 GemHVO auf die neue Rechnung vorgetragen.

4.) Dem Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung erteilt

II. Hiermit wird nach § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss nebst Anlagen liegt in der Zeit vom 15. Januar 2024 bis einschließlich 23. Januar 2024 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Reiskirchen, Zimmer 11, 35447 Reiskirchen, öffentlich aus.

Reiskirchen, 02. Januar 2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Reiskirchen
gez. Kromm
Bürgermeister