Luftaufnahme von Reiskirchen

Bauleitplanung der Gemeinde Reiskirchen

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reiskirchen hat am 13.09.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und damit die Fortschreibung für die Gesamtgemarkung der Gemeinde Reiskirchen beschlossen. Mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Gemeinde Reiskirchen die geplante städtebauliche Entwicklung und die sich daraus ergebene Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Insbesondere ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan Lage und Umfang der vorhandenen Bebauung, Nutzungsart und beabsichtigten Siedlungsentwicklung für das gesamte Gemeindegebiet für die nächsten 10-15 Jahre.

(2) Der Geltungsbereich der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Reiskirchen. Die Darstellung des Geltungsbereiches der FNP-Fortschreibung durch eine Übersichtskarte erübrigt sich somit.

(3) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(4) Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren und erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung und wird dann zum Entwurf mit ins Internet eingestellt bzw. öffentlich ausgelegt.

(5) Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) ist der Planvorentwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

20.11.2023 – 19.01.2024 einschließlich

im Internet (www.reiskirchen.de) unter der Rubrik „Bauen“ sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingestellt und kann eingesehen sowie heruntergeladen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.1 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Reiskirchen, Schulstraße 17, 35447 Reiskirchen, Fachbereich III, Fachdienst Planung, Umwelt und Energie, Zimmer 23, während der Dienststunden der Verwaltung, sowie nach Vereinbarung. Jedermann hat in dieser Frist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail).

(6) Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse info@fischer-plan.de möglich.

(7) Gemäß § 4b BauGB wurde das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach BauGB beauftragt.