Wenn Sie in die Gemeinde Reiskirchen ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro anmelden.
Der Meldepflichtige kann einen ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldevordruck im Bürgerbüro abgeben (eine Übersendung der Anmeldung per Post ist nicht zulässig).
Bei der Abgabe der Meldeunterlagen können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Einfacher ist es jedoch, Ihre Angaben direkt bei den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros zu machen, damit die Daten direkt in den PC eingegeben werden können und Sie so weniger Schreibarbeit haben.
Eine Anmeldung vor dem eigentlichen Einzug ist nicht möglich.
Der Wohnungsgeber muss den Einzug bestätigen.
Hierzu nutzen die bitte folgendes Formular:

Notwendige Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- amtliches Ausweisdokument
- ggfs. bei der Anmeldung Minderjähriger sind Kinderausweise bzw. Kinderreisepässe oder Geburtsurkunden vorzulegen
- sollten Sie verheiratet sein, benötigen wir eine Eheurkunde (Stammbuch) oder eine Ablichtung aus dem Eheregister
- sollten Sie geschieden sein, benötigen wir eine Kopie des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk des jeweiligen Amtsgerichts
- sollen Sie verwitwet sein, benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde des Ehegatten
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Gesetzliche Grundlagen
Bundesmeldegesetz
Abmeldung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Reiskirchen aufgeben, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.
Eine bestehende Nebenwohnung in Reiskirchen muss ebenfalls abgemeldet werden, wenn Sie keine neue Wohnung beziehen. Die Mitteilung muss dann bei der Meldebehörde erfolgen, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Bei einem Umzug innerhalb des Bundesgebietes ist eine Abmeldung der bisherigen Wohnung nicht mehr erforderlich. Sie müssen sich nur noch am neuen Wohnort anmelden.
Notwendige Unterlagen
Sie benötigen zur Abmeldung ein amtliches Ausweisdokument und eine Wohnungsgeberbestätigung.

Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Kontakt
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Adresse:
Gemeinde Reiskirchen, Bürgerbüro
Schulstraße 17
35447 Reiskirchen
Tel.: 06408 9590-0
Fax: 06408 9590-195