Wenn Sie eine Hauptwohnung und eine Nebenwohnung angemeldet haben und deren Status ändern möchten, müssen Sie dies beim Bürgerbüro innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Hat jemand mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie oder des Lebenspartners. Der Einwohner hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen angemeldet sind und welche die Hauptwohnung ist. Er hat der Meldebehörde jede Änderung der Hauptwohnung mitzuteilen, wenn sich die zeitlichen Benutzungsverhältnisse geändert haben. In diesem Fall ist von dem Meldepflichtigen eine Erklärung abzugeben.
Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie in jedem Fall ein amtliches Ausweisdokument mit.
Kontakt
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Adresse:
Gemeinde Reiskirchen, Bürgerbüro
Schulstraße 17
35447 Reiskirchen
Tel.: 06408 9590-0
Fax: 06408 9590-195