Übermittlungssperren
Möglichkeit zur Einrichtung von Auskunfts- und Übermittlungssperren.
Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit der Eintragung einer oder mehrerer Datensperren im Melderegister ein.
Kontakt
- Gemeinde Reiskirchen, Bürgerbüro
- Frau Migas, Frau Schäfer, Frau Schlosser, Frau Schmitt
- Schulstraße 17,
35447 Reiskirchen - Tel.: 06408 9590-0
- Fax: 06408 9590-195
- buergerbuero@gemeinde-reiskirchen.de
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüro steht Ihnen unter folgenden Sprechzeiten zur Verfügung:
- Mo. von 08:00 bis 12:00 Uhr
- Di. von 14:00 bis 18:00 Uhr
- Mi. von 08:00 bis 12:00 Uhr
- Do. von 08:00 bis 12:00 Uhr
- Fr. von 08:00 bis 12:00 Uhr