Luftaufnahme von Reiskirchen

Hallenvermietung

Die Gemeinde Reiskirchen hat ihre Ortsteile mit Bürgerhäusern und Hallen ausgestattet, welche an Vereine, Gruppen und Privatpersonen vermietet werden.

Insbesondere die Bürgerhäuser eignen sich aufgrund ihrer teilweise variablen Flächen zur Durchführung von Familienfeiern, für regelmäßige Treffen, Diskussionsrunden, Gymnastikkurse oder dergleichen.

Die Gemeinde erhebt für die Nutzung dieser Einrichtungen Mieten und Nebenkosten. In den untenstehenden Links können Sie sich über die einzelnen Hallen informieren.

Die Gemeinde Reiskirchen stellt diverse Liegenschaften und Gebäude als öffentliche Einrichtung zur Förderung des öffentlichen Wohles und allgemeiner Benutzung zur Verfügung und betreibt diese.

Jede/r volljährige Einwohner/in der Gemeinde Reiskirchen sowie jeder Verein, Verband und jedes Unternehmen mit Sitz in der Gemeinde Reiskirchen kann die zur Verfügung gestellten gemeindlichen Räumlichkeiten anmieten. Auf Antrag kann auch nach Genehmigung an auswärtige Personen, Vereinen und Verbände vermietet werden.

Das Hausrecht über die Liegenschaften übt der Gemeindevorstand der Gemeinde Reiskirchen aus und in seinem Auftrag der/die zuständige Hausmeister/in oder ein/e Beauftragte/r der Gemeinde Reiskirchen. Die Termine werden durch den/die Hausmeister/in koordiniert. Im Falle einer Anmietung, ist im Voraus ein Nutzungsvertrag mit dem/der Hausmeister/in abzuschließen.