Wer in der Gemeinde Reiskirchen eine selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht beginnen möchte, ist verpflichtet, die Gewerbeanzeige mit Beginn der Tätigkeit bei der Gewerbemeldestelle im Bürgerbüro anzuzeigen.

Darüber hinaus ist

  • die Verlegung des Betriebes (Gewerbeummeldung),
  • die Erweiterung der Tätigkeit (Gewerbeummeldung) und
  • die Beendigung eines Betriebes (Gewerbeabmeldung)

anzeigepflichtig.

pdf.pngGewerbe Anmeldung

pdf.pngGewerbe Abmeldung

pdf.pngGewerbe Ummeldung

Gewerbeauskunft

Sie haben die Möglichkeit eine schriftliche Anfrage zu stellen:

Gemeinde Reiskirchen, Gewerbeamt, "Schulstraße 17", 35447 Reiskirchen

Tel.: 06408 9590-0
Fax: 06408 9590-195
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!