Wer in der Gemeinde Reiskirchen eine selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht beginnen möchte, ist verpflichtet, die Gewerbeanzeige mit Beginn der Tätigkeit bei der Gewerbemeldestelle im Bürgerbüro anzuzeigen.
Darüber hinaus ist
- die Verlegung des Betriebes (Gewerbeummeldung),
- die Erweiterung der Tätigkeit (Gewerbeummeldung) und
- die Beendigung eines Betriebes (Gewerbeabmeldung)
anzeigepflichtig.



Gewerbeauskunft
Sie haben die Möglichkeit eine schriftliche Anfrage zu stellen:
Gemeinde Reiskirchen, Gewerbeamt, "Schulstraße 17", 35447 Reiskirchen
Tel.: 06408 9590-0
Fax: 06408 9590-195
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!