Gemeinde Reiskirchen Luftaufnahme

Vergnügungssteuer

Sexuelle Vergnügungen / Kurzinformation

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Vergnügungssteuer wird nach den Vorschriften der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Reiskirchen erhoben.

Beschreibung

Der Steuerpflicht unterliegen

  • Striptease-Vorführungen, Peepshows und Tabledances sowie Darbietungen ähnlicher Art
  • Porno-und Sexdarbietungen jeglicher Art einschließlich des Vorführens von Filmen und anderen Bilddarbietungen in Nachtlokalen, Bars, Kinos, Filmkabinen, Sexläden sowie in ähnlichen Betrieben oder vergleichbaren Einrichtungen
  • Die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Bordellen, Sauna-, FKK-und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen

Steuerschuldner ist

  • der Betreiber bzw. Veranstalter

Das Erfüllen eines steuerlichen Tatbestandes ist mit dem bereitgestellten Formular unverzüglich dem Gemeindevorstand mitzuteilen.