Gemeinde Reiskirchen Luftaufnahme

Hundesteuer

Grundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde Reiskirchen in der zurzeit gültigen Fassung.

Steuerpflicht und Steuerschuldner

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet von Reiskirchen. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde.

Höhe der Hundesteuer

Die Steuer beträgt jährlich

  • für den ersten Hund 60,00 €
  • für jeden zweiten Hund 96,00 €
  • für jeden weiteren Hund 144,00 €

Steuerfestsetzung bei nicht ordnungsgemäßer Anmeldung

Alle Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach dessen Aufnahme in den Haushalt bei der Gemeindeverwaltung Reiskirchen unter Angabe der Hunderasse anzumelden. Dies gilt auch für Hunde die länger als zwei Monate gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten werden.

Die Nicht-Anmeldung eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wer ist für Sie zuständig?

Herr Hasenpflug
Telefon: 06408 9590-222
Telefax: 06408 9590-195
E-Mail: steuern@gemeinde-reiskirchen.de