Leistungsbeschreibung
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, oder von Kapitalgesellschaften.
Gewerbesteuererklärungen sind beim für das Unternehmen zuständige Finanzamt grundsätzlich in elektronischer Form einzureichen. Auf eine elektronische Übermittlung kann auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten verzichtet werden. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
Der Hebesatz bei der Gemeinde Reiskirchen beträgt derzeit 425 Prozent.
Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (ELSTER) an die Finanzämter entwickelt. Für die Gewerbesteuererklärung steht die kostenlose Software ElsterFormular zur Verfügung.
Weitere Informationen zu ELSTER erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums der Finanzen.
Information zur Nutzung von ElsterFormular
(Hessisches Ministerium der Finanzen)
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Nähere Informationen zur elektronischen Abgabe der Gewerbesteuererklärung finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums der Finanzen. Soweit ausnahmsweise eine papiergebundene Abgabe zulässig ist, erhalten Sie die zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung notwendigen Formulare in allen Hessischen Finanzämtern oder im Vordruckangebot des Hessischen Ministeriums der Finanzen.
Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung
(Hessisches Ministerium der Finanzen)
Vordruckangebot
(Hessisches Ministerium der Finanzen)
Wer ist für Sie zuständig?
Ansprechpartnerin: Frau Melanie Fritz
Zimmer: 09
Telefon: 06408 9590-223
Telefax: 06408 9590-195
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