Voraussetzungen
Die Antragstellerin oder der Antragsteller
- hat seit acht Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
- besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
- ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
- gibt die bisherige Staatsangehörigkeit auf oder verliert sie mit der Einbürgerung,
- ist nicht vorbestraft,
- verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
- verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen und
- bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue).
Antragstellung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. 06408 9590-0.







Weitere Informationen
Kontakt
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Adresse:
Gemeinde Reiskirchen, Bürgerbüro
Schulstraße 17
35447 Reiskirchen
Tel.: 06408 9590-0
Fax: 06408 9590-195