Voraussetzungen

Die Antragstellerin oder der Antragsteller

  • hat seit acht Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
  • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
  • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
  • gibt die bisherige Staatsangehörigkeit auf oder verliert sie mit der Einbürgerung,
  • ist nicht vorbestraft,
  • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
  • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen und
  • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue).

Antragstellung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. 06408 9590-0.

pdf.pngEinbürgerungsantrag

pdf.pngEB Erklärung über Besitz dt. StAng

pdf.pngEB Erklärung zum Nachweis des Aufenthaltes

pdf.pngEB Erklärung über Leistungsbezug

pdf.pngEB Erklärung zu den Aufenthaltstiteln

pdf.pngEB Erklärung zur Lebensgemeinschaft

pdf.pngEB Merkblatt EU und Schweiz VOR Antragstellung

Weitere Informationen

einbuergerung.hessen.de

Regierungspräsidium Gießen

Kontakt

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Adresse: 
Gemeinde Reiskirchen, Bürgerbüro
Schulstraße 17 
35447 Reiskirchen

Tel.: 06408 9590-0

Fax: 06408 9590-195