Luftaufnahme von Reiskirchen

Fischereischein

Der Landkreis Gießen, Kreisausschuss, – Untere Fischereibehörde – führt die
„Staatliche Fischerprüfung“ durch.

Termine im Landkreis Gießen können beim Verband Hessischer Fischer e. V. (hessenfischer.net, Tel.: 0611/30 20 80) eruiert werden.

Online-Vorbereitungslehrgänge sind auf www.fishing-king.de zu finden.

Nach Abschluss eines Vorbereitungslehrgangs senden Sie Ihren Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Fischerprüfung an die Untere Fischereibehörde des

  • Landkreises Gießen
  • Waffen-, Jagd- und Fischereibehörde
  • Bachweg 9, 35398 Gießen
  • E-Mail: jagdwesen@lkgi.de
  • Ab 01.04.2023 ausschließlich unter E-Mail an wjf@lkgi.de

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und die Erteilung einer Bescheinigung für Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren

  1. für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
  2. für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.

Benötigte Dokumente

  • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung oder Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer oder Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer oder Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde oder Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei oder Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann oder bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)
  • Lichtbild

Gemäß § 29 Abs. 4 HFischG dürfen Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren zukünftig ohne Fischereischein die Fischerei in Begleitung ausüben. Nach § 35 Abs. 1 HFischG haben Jugendliche jedoch auch weiterhin die Fischereiabgabe zu entrichten. Diese ist pro Kalenderjahr zu erheben und kann bis zu vier Jahre im Voraus gezahlt werden. Zur Nachweispflicht der gezahlten Fischereiabgabe, wird von der Gemeinde eine Bescheinigung für die Jugendlichen ausgestellt.

Welche Gebühren fallen an?

Fischerschein
Verwaltungsgebühr in EUR
Fischereiabgabe in EUR
Fischereischein oder Sonderfischereischein für 1 Jahr
10,00
7,50
Fischereischein oder Sonderfischereischein für 5 Jahre
18,00
27,00
Fischereischein oder Sonderfischereischein für 10 Jahre
36,00
50,00
Jugendfischereischein
(1 Jahr)
3,00
3,50
Jugendfischereischein
(2 Jahre)
3,00
7,00
Jugendfischereischein
(3 Jahre)
3,00
10,50
Jugendfischereischein
(4 Jahre)
3,00
14,00
Weitere Ausfertigung bei Verlust
6,50
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