Für Halter von Hunden ist das Bellen Normalität und manchmal auch wünschenswert, macht der Hund doch oftmals nur seinen „Job“ das Grundstück vor unberechtigten Menschen oder sogar Tieren zu verteidigen.
Für viele Personen ist dieses Bellen aber eine große gesundheitliche Belastung, hält es über Stunden an oder macht es in den Nachtstunden das Einschlafen nicht möglich. Wir möchten daher darauf hinweisen, dass das ständige Bellen eines Hundes eine Lärmbelästigung darstellt, die wenn sie geeignet ist, die Allgemeinheit bzw. Nachbarschaft zu beeinträchtigen oder jemandes Gesundheit zu schädigen, auch mit einer beträchtlichen Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden kann (§ 117 OWiG).
Wir bitten daher um zukünftige Beachtung!
gez.
Der Bürgermeister
als örtl. Ordnungsbehörde