Luftaufnahme von Reiskirchen

Zahlungsaufforderung der Gemeindekasse Reiskirche

Die Gemeindekasse Reiskirchen macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar 2025 folgende Steuern und Abgaben fällig werden:

1. Quartal – Grundbesitzabgaben:

Gemeinde Reiskirchen:

  • Grundsteuer A und B

Gemeindewerke Reiskirchen:

  • Vorauszahlung Wasser
  • Vorauszahlung Schmutzwasser
  • Vorauszahlung Niederschlagswasser

1. Quartal – Gewerbesteuer

Folgende Steuerbescheide sind zu beachten:

  • Grundsteuer A vom 13.01.2025
  • Grundsteuer B vom 13.01.2025
  • Wasser, Schmutz- und Niederschlagswasser vom 27.01.2025

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass evtl. ergangene Änderungsbescheide den Ratenbetrag des ursprünglichen Steuerbescheides verändert haben können. Somit ist für Ihre Ratenzahlungen immer der zuletzt ergangene Steuerbescheid maßgebend.

Wenn auf dem Bescheid eine Bankverbindung/Mandatsnummer vermerkt ist, brauchen Sie nichts zu unternehmen, die Beträge werden automatisch Ihrem Konto belastet
oder gutgeschrieben; dies gilt ebenso für die Gutschriften bzw. Nachzahlungen der Wasser-/Abwasser-/Schmutzwasser-Abrechnung 2023.

Die Guthaben aus der Abrechnung 2024 werden mit dem Abschlag des 1. Quartals 2025 verrechnet. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie dies bitte der Gemeindekasse umgehend, bis spätestens zum 14.02.2025, mit.


Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren

Erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat.

  • Sie ersparen sich Wege zur Post oder Bank
  • Sie ersparen sich das Ausfüllen von Überweisungsträgern
  • Sie ersparen sich zusätzliche Bankspesen, z.B. für Dauerauftrag

Sie gehen sicher, dass

  • kein Zahlungstermin versäumt wird, besonders bei Reisen, Urlaub, Krankheit usw.
  • Mahngebühren und Säumniszuschläge nicht anfallen können.

Sie können die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, eine kurze Mitteilung genügt.

Sollten Sie die Bezahlung Ihrer Steuern und Abgaben dennoch durch eine Bank- oder Postbanküberweisung vornehmen, benötigen wir zur ordnungsgemäßen Verbuchung Ihrer Zahlung unbedingt die vollständige Adress- und Objektnummer (bitte jeweils sechsstellig, auch eventuelle Nullen am Anfang mit angeben).

Bitte zahlen Sie die im Steuerbescheid angegebenen Beträge so rechtzeitig, dass sie spätestens am Fälligkeitstag bei der Gemeindekasse eingegangen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindekasse Reiskirchen

Ramona Glatthaar
Fachdienstleiterin Gemeindekasse