Bauleitplanung der Gemeinde Reiskirchen, Ortsteil Reiskirchen
Bebauungsplan Nr. 2 „Auf den Rieden / Industriegebiet Bänninger“- 6. Änderung im Bereich „Freiherr-vom-Stein-Straße / Bänningerstraße“
(Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB sowie und der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB – Entwurfsoffenlage
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reiskirchen hat am 31.01.2024 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Auf den Rieden / Industriegebiet Bänninger“ – 6. Änderung im Bereich „Freiherr-vom-Stein-Straße / Bänningerstraße“ im Ortsteil Reiskirchen beschlossen (Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB).
- Der räumliche Geltungsbereich ist südlich der Grünberger Straße zwischen der Freiherr-vom-Stein-Straße und Bänningerstraße zu verorten. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst in der Flur 22 die Flurstücke 34/5tlw., 37/4, 39/2 und in der Flur 6 das Flurstück 40/7 tlw. (alle Gemarkung Reiskirchen).
- Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Ergänzung der Art der Nutzung im Gewerbegebiet. Hier soll als vierte Nutzung die Festsetzung einer Bäckereifiliale mit einer Verkaufsfläche mit einem Sitzbereich ergänzt werden. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes werden ansonsten übernommen und an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst. Insgesamt erfolgt eine Optimierung des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches, so dass die Änderung gemäß § 13 BauGB vorgenommen werden kann.
- Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
- Gemäß § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Nr.2 Hs.2 i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB gegeben.
- Gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
- In Ausführung des § 13 Abs.2 Nr.2 Hs.2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Begründung) in der Zeit vom 25.11.2024 – 10.01.2025 einschließlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde Reiskirchen (https://www.gemeinde-reiskirchen.de/bauen/beteiligungsverfahren/) und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Reiskirchen, Schulstraße 17, 35447 Reiskirchen, Fachbereich III, Fachdienst Hochbau, Zimmer 23, während der allg. Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden (§ 3 Abs.2 Satz 4 Nr.1 BauGB).
Es wird gemäß § 3 Abs.2 Satz4 Nr.2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich. - Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs.5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
- Das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg ist gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.
Bauleitplanung der Gemeinde Reiskirchen, Ortsteil Reiskirchen
Bebauungsplan Nr. 2 „Auf den Rieden / Industriegebiet Bänninger“- 6. Änderung im Bereich „Freiherr-vom-Stein-Straße / Bänningerstraße“
Übersichtskarte des Geltungsbereiches
Ausschnitt genordet, ohne Maßstab.