Luftaufnahme von Reiskirchen

Neue Betreuungszeiten in den Kindertagestätten der Gemeinde Reiskirchen starten zum 01.01.2025

In der Gemeinde Reiskirchen werden sich zum 01. Januar 2025 die Betreuungszeiten für die Kindertagesstätten ändern. Das wird notwendig, da die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 11. September 2024 eine Neufassung der „Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten“ sowie der „Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten“ beschlossen hat. Beide Satzungen werden ab 2025 in Kraft treten wird.

Die Veränderungen in den Satzungen sind das Ergebnis eines umfassenden Überprüfungs- und Anpassungsprozesses, der auch eine neue Gebührenkalkulation und Änderungen der Betreuungszeiten beinhaltet. Die neuen Betreuungszeiten bestehen aus vier Modulen. Das Vormittagsmodul sieht eine Betreuung ohne Mittagessen von 07 Uhr bis 13 Uhr vor. Das Mittagsmodul von 07 Uhr bis 14 Uhr, das Nachmittagsmodul von 07 Uhr bis 15 Uhr und das Ganztagsmodul von 07 Uhr bis 16.30 Uhr sehen jeweils eine Betreuung mit Mittagsessen vor.

Die gestiegenen Kosten für Personal, Materialien und Energien haben auch die Gemeinde Reiskirchen als Träger der Kindertagesstätten gezwungen, ihre Gebühren- und Betreuungsstruktur zu überdenken. Um weiterhin eine umfassende Betreuung und Förderung der Kinder sicherzustellen, waren Anpassungen notwendig. „Wir stehen vor der Herausforderung, die Qualität unserer Angebote aufrechtzuerhalten“, erklärt Bürgermeister Dietmar Kromm. „Die Erhöhung der Beiträge und die Anpassung der Betreuungsmodule ist eine Maßnahme, um das hohe Niveau der Betreuung und Bildung zu gewährleisten, dass Eltern von uns erwarten und sie gleichzeitig an den gestiegenen Kosten zu beteiligen.“

Die neuen Satzungen entsprechen der aktuellen Rechtsprechung und beinhalten weiterhin Regelungen zur Anmeldung, zu den Öffnungszeiten sowie zu den Rechten und Pflichten der Eltern und der Einrichtung. Zudem wurden Vorschläge des Gesamtelternbeirates, die in den eingereichten Stellungnahmen geäußert wurden, nach Möglichkeit in die neuen Regelungen aufgenommen. „Wir freuen uns sehr, dass die meisten Anregungen des Gesamtelternbeirats in die neue Satzung aufgenommen werden konnten und die Zusammenarbeit so konstruktiv verlaufen ist“, so Stefanie Abendroth, Koordinatorin im Bereich der Kindertagesstätten. So erhalten ab 01.01.2025 alle Familien mit mehreren Kindern in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Reiskirchen eine 50%ige Ermäßigung der jeweils niedrigeren Kostenbeiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Weiterhin wird im ersten Betreuungsmonat kein Verpflegungsentgelt erhoben, auch wenn die Eingewöhnung eine Teilnahme am Mittagessen ermöglicht und Vormittagskinder in altersübergreifenden Gruppen (Modul bis 13 Uhr) haben die Möglichkeit, am Mittagessen teilzunehmen, wenn ein Geschwisterkind die Krippe bis 13 Uhr besucht, ohne ein höheres Betreuungsmodul buchen zu müssen.

Die vollständigen Texte der neuen Satzungen werden am 7. November 2024 in der Heimatzeitung als Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Reiskirchen und im Anschluss auf der Homepage der Gemeinde Reiskirchen veröffentlicht.