EU-Dienstleistungsrichtlinie für Gewerbebetriebe
Neues digitales Verfahren zur An-, Um- und Abmeldung Ihres Gewerbes
Ab dem 28.12.2009 können Dienstleister alle Verfahren, die rund um die An-, Um- und Abmeldung ihres Gewerbes erforderlich sind, elektronisch abwickeln und dafür die neu geschaffene Anlaufstelle des Einheitlichen Ansprechpartners nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie nutzen. Das Zentrale Serviceportal der Kommunen der ekom21 für die Online-Beantragung von Gewerben erreichen Sie hier.
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